Länder ringen um Medienaufsicht

In nur zwei Wochen tritt mit dem Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz ein umfassendes neues System der Kontrolle von Medieninhalten im Rundfunk ebenso wie im Internet in Kraft.

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Von
  • Monika Ermert

In nur zwei Wochen tritt mit dem Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz ein umfassendes neues System der Kontrolle von Medieninhalten im Rundfunk ebenso wie im Internet in Kraft. Was auf Medienaufsicht und Unternehmen mit dem auch Online-Medien umfassenden Jugendmedienschutz zukommt, ist allerdings noch äußerst ungewiss. Bis jetzt konnten sich die Länder noch nicht einmal auf ihre Vertreter in der federführenden Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) einigen. Dabei hat diese Kommission noch einen Berg von Detailfragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes zu klären. Im Laufe der Woche finden weitere Treffen in Mainz und München statt.

Der Bund hat als Vertreter inzwischen die Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (demnächst: jugendgefährdende Medien), Elke Monssen-Engberding, und den Chef der Bundeszentrale für politische Bildung und ehemaligen Berliner Familiensenator, Thomas Krüger, benannt. Das bestätigte Hans-Dieter Drewitz von der für den Jugendmedienschutz federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gegenüber heise online. Mit diesen Nominierungen von Vertretern nachgeordneter Behörden hat das Familienministerium der Forderung Rechnung getragen, dass Rundfunk- und Medienaufsicht von Verfassungswegen "staatsfern" zu sein hat.

Möglicherweise ist es genau diese Forderung, die für die Verzögerung bei der Besetzung der Ländersitze in der KJM geführt hat. Offenbar hätten die Länder gerne Vertreter aus Ministerien ins Rennen geschickt. Nun sind sich die Juristen sind nicht ganz einig, ob es ausreicht, dass mit den Chefs von sechs Medienanstalten bereits ausreichend "Staatsferne" gewahrt ist. Neben dem Chef der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, Wolf Dieter Ring als dem Chef der KJM, erhalten die Medienanstalten von Niedersachsen, Sachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen KJM-Sitze. Eine besondere Position hat außerdem Rheinland-Pfalz, da hier auch jugendschutz.net residiert, das Medienanstalten und der KJM wohl die Hauptlast der "Programmaufsicht" im Internet abnehmen wird. jugendschutz.net soll seinerseits eng mit von der KJM anerkannten Selbstkontrolleinrichtung zusammenarbeiten.

Tatsächlich wagt aber keiner der Beteiligten derzeit zu sagen, wie genau die Aufgaben verteilt werden, wie weit etwa die Kontrolle über die Inhalte von oben reicht und wie weit sich KJM, jugendschutz.net und die für die Verteilung der "schwarzen Briefe" zuständigen Landesmedienanstalten auf eine Missbrauchsaufsicht beschränken. Spielraum für massive Eingriffe beim inhaltlichen Angebot im Netz erlaubt der Staatsvertrag reichlich. Zum Beispiel spricht das Gesetz davon, dass bereits Inhalte, von denen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche zu befürchten ist, diesen nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

Von Seiten des Gesetzgebers klar entschieden ist laut Drewitz die Streitfrage, ob Access-Provider mit Sperrungsverfügungen der KJM beziehungsweise der Medienanstalten rechnen müssen. Wenn "Delikte" -- gemeint sind illegale Inhalte, auch unabhängig vom Jugendschutz -- vermittelt würden, stehe dies außer Frage. Immerhin würde auch nicht abgewartet, bis eine Briefbombe zugestellt werde, sagte Drewitz. Man müsse zwar immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und nicht ganze Zweige von Inhalten und damit auch legale Dinge abschneiden. "Als ultima ratio ist aber die Sperrverfügung vom Staatsvertrag vorgesehen."

Auf technische Weiterentwicklung für den Jugendmedienschutz hofft Drewitz dabei ebenso wie Vertreter der Medienanstalten. Inwieweit das von der Bertelsmann-Stiftung mit geförderte Filtersystem ICRA als nach dem Gesetz anerkanntes Jugendschutzprogramm zugelassen wird, darüber darf sich die KJM in der Zeit nach ihrer konstituierenden Sitzung noch den Kopf zerbrechen. "Noch einige Zeit" kann es nach Ansicht von Bitkom-Vertreter Wolf Osthaus dauern, bis sich das System langsam einspielt. Der IT-Verband hatte daher bei einem Treffen zwischen Verbandsvertretern und der BLM schon einmal vorsorglich darauf hingewiesen, dass die jetzt bestehende Rechtsunsicherheit sich nicht zulasten der Unternehmen auswirken darf. (Monika Ermert) / (jk)