US-Kongress will gegen Pornografie im Internet vorgehen
Das US-Repräsentantenhaus verabschiedete zwei Gesetze, die irreführende Domain-Namen für Sex-Sites und so genannte "virtuelle Kinderpornografie" verbieten sollen.
Die Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses verabschiedeten zwei Ergänzungen zum Child Abduction Prevention Act (CPPA), mit denen sie die Pornografie im Internet eindämmen wollen. So kann künftig ein Website-Betreiber, der mit irreführenden, harmlos klingenden Domain-Namen ahnungslose Surfer bewusst auf Sex-Sites lenkt, mit Geldstrafen belegt werden und zu zwei bis vier Jahren Gefängnis verurteilt werden. Nach den Vorstellungen der US-Gesetzgeber soll diese Strafandrohung für alle Top Level Domains gelten -- nicht nur für die generischen Top Level Domains (gTLDs), sondern auch für die Länder-Domains (ccTLDs), die in der Regel von Unternehmen betreut werden, die nicht auf amerikanischem Staatsgebiet angesiedelt sind.
AuĂźerdem macht der US-Kongress einen weiteren Anlauf, so genannte "virtuelle Kinderpornografie" zu verbieten. Dabei handelt es sich um am Computer erzeugte Bilder nicht existierender Personen, die aber pornografische Darstellungen von Kindern nachahmen. Der oberste Gerichtshof der USA hatte im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz, das die Verbreitung solcher Bilder unter Strafe stellte, unter Berufung auf den Schutz der Meinungsfreiheit im ersten Zusatz zur US-Verfassung verworfen. Bereits im Februar dieses Jahres hatte der US-Senat ein entsprechendes Gesetz neu vorgelegt. Die Bestimmungen sollen fĂĽr alle am Computer erzeugten Bilder mit pornografischem Inhalt gelten, deren Personendarstellung nicht von realen Kindern zu unterscheiden sei.
Beide Gesetze wurden als Ergänzung zur Vorlage des CPPA verabschiedet, mit dem ein Warn- und Hilfsnetzwerk (Amber Alert Communications Network) bei Kindesentführungen installiert werden soll. Da dadurch der ursprüngliche Gesetzentwurf, wie ihn der Senat bereits verabschiedete, verändert wurde, muss nun eine Regelung zwischen den beiden Häusern des US-Kongresses gefunden werden, in welcher Form das Gesetz endgültig in Kraft treten soll. (jk)