eBay-Tochter PayPal soll gegen Patriot Act verstoßen haben

Die Staatsanwaltschaft von Missouri hält die Durchführung von Geldtransfers für Online-Glücksspielsites für rechtswidrig.

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Von
  • Torge Löding

Die Staatsanwaltschaft von Missouri ist der Auffassung, die eBay-Tochterfirma für Zahlungsabwicklung habe gegen den US-Patriot Act verstoßen. Das Durchführen von Transaktionen für Internet-Glücksspiele widerspreche dem als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 verabschiedeten Maßnahmenpaket der US-Regierung zur Bekämpfung des Terrorismus, heißt es in einem Brief der Staatsanwaltschaft, der eBay zugeleitet wurde. eBay berichtet über die Anschuldigungen in dem SEC-Filing, mit dem am gestrigen Montag der Jahresabschluss für 2002 bei der US-Börsen- und Handelsaufsicht vorgelegt wurde.

Gegenüber der Silicon-Valley-Tageszeitung San Jose Mercury News bestätigten eBay-Sprecher, dass PayPal in der Vergangenheit Geldtransfers für Online-Glücksspiele durchgeführt habe. Zum Zeitpunkt der Übernahme PayPals durch eBay habe es solche Aktivitäten aber bereits nicht mehr gegeben.

In ihrem Brief schlägt die Staatsanwaltschaft auch gleich eine außergerichtliche Einigung vor: PayPal müsse alle Einnahmen von Online-Glückspiel-Sites aus der Zeit vom 26. Oktober 2001 bis 31. Juli 2002 plus Zinsen abführen -- dann sei man quitt. Eine Einigung zwischen eBay und der Staatsanwaltschaft gab es offensichtlich noch nicht; das Online-Aktionshaus schreibt aber in dem SEC-Filing, dass man keine materiellen Auswirkungen auf die weiteren Bilanzen erwarte, auch wenn der Ausgang des Verfahrens noch nicht abzuschätzen sei. (tol)