Verzögerung droht beim neuen TK-Gesetz
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Telekommunikationsgesetz setzt die Branche mit einer Flut von Änderungswünschen das Bundeswirtschaftsministerium unter Druck.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) heute gegenüber heise online bestätigte, droht der Zeitplan zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von 1996 ins Rutschen zu geraten. Ursprünglich hatte das Ministerium Ende März den Referentenentwurf zum neuen TKG veröffentlichen wollen. Nachdem es jedoch im Februar den Verbänden vorab schon einen knapp 80-seitigen "Arbeitsentwurf" zugeleitet hatte, sind zahlreiche Stellungnahmen eingingen, die zunächst einmal abgearbeitet werden sollen.
Die Generalüberholung des TKG wird unter anderem den Wegfall der Lizenzpflicht für Netzbetreiber bringen und durch eine "technologieneutrale Regulierung" die bisherige Orientierung an den Telefoniediensten beseitigen. Zudem sollen die Nutzungsrechte an Frequenzen künftig handelbar sein -- dies allerdings nicht rückwirkend, sodass die nach dem alten Recht erteilten UMTS-Lizenzen auch künftig nicht weiterveräußert werden können. Mit dem Ziel, den Wettbewerb voranzubringen, erhält die Regulierungsbehörde mehr Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse gegenüber einem "marktbeherrschenden Unternehmen" -- in den Ortsnetzen ist das die Deutsche Telekom AG, die bei Analog-, ISDN- und DSL-Anschlüssen nach wie vor eine Monopolstellung innehat.
Die Novellierung ist auf Grund eines Richtlinienpaketes der EU erforderlich geworden, das bereits im April vergangenen Jahres in Kraft trat und das eigentlich bis zum 24. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt sein müsste. Dieser Termin war schon nach den bisherigen Planungen nicht mehr zu halten. Ursprünglich sollte das Kabinett den Gesetzesentwurf Ende Mai verabschieden, dann der Bundesrat im Juli sowie der Bundestag im September in Erster Lesung darüber beraten. Wie der Sprecher des BMWA mitteilte, ist das Ministerium trotz der insgesamt 700 Seiten umfassenden Änderungsvorschläge bemüht, den Entwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass das neue TKG noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. (Richard Sietmann) / (jk)