Einigung über Lizenzzahlungen von Web-Radios

Die neuen US-Regelungen sollen nur für große Webcaster gelten; kleinere und nicht-kommerzielle Internetradios sind davon ausgenommen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der US-Verband der Musikindustrie (RIAA) und die Digital Media Association (DiMA) haben sich über Lizenzzahlungen geeinigt, die große Webcaster an die Musikbranche zahlen sollen. Die Internet-Radios müssen danach 0,0726 US-Cent pro Song und Zuhörer zahlen oder 1,17 US-Cent pro Sendestunde. Alternativ können Webcaster, die ihre Radios auf Abo-Basis ausstrahlen, 10,9 Prozent der Aboumsätze an die Musikindustrie abführen. Kleinere Webradios sind von diesen Regelungen ausgenommen, sie können individuelle Lösungen mit der RIAA aushandeln.

Die Regelung muss noch vom U.S. Copyright Office, der offiziell zuständigen Behörde für solche Lizenzvereinbarungen, abgesegnet werden. Sie hatte ursprünglich sogar 0,14 US-Cent pro Song und Hörer vorgeschlagen, was nach einem Schlichtungsverfahren dann vom Leiter der Library of Congress als letzter Instanz auf 0,07 US-Cent gesenkt worden war. Allerdings sollte diese Regelung unterschiedlos für alle Webcaster gelten, unabhängig von Größe und Umsatz. Die US-Webradios sahen dadurch bereits die Existenz tausender kleiner Sender, wie sie beispielsweise an Unis betrieben werden, gefährdet. Gerade die Webradio-Szene wird aber dafür geschätzt, dass sie mit unzähligen kleinen Anbietern und Spartensendern auch Musik für ausgefallenste Geschmäcker weit jenseits des Mainstreams bietet. Diese Vielfalt sahen die Verbände der Webcaster ernsthaft bedroht.

Zwar war im Oktober vergangenen Jahres ein bereits im Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz zum Schutz der kleinen Internet-Radios am Einspruch des Senats gescheitert. Allerdings war selbst der RIAA aufgefallen, dass kleine Webcaster mit den festgelegten Gebühren weit überfordert wären und in den Ruin getrieben würden. Daher hielt sich der Verband der Musikindustrie an die in dem gescheiterten Gesetz vorgeschlagenen Regelungen und will entsprechende Vereinbarungen auch weiterhin ermöglichen.

Internetradios mit jährlichen Einnahmen von weniger als einer Million US-Dollar, die nach dem gescheiterten Gesetz behandelt wurden, fallen auch nun nicht unter die mit der DiMA getroffenen Regelungen. Bislang führen diese Webcaster entweder acht bis zwölf Prozent ihres Umsatzes oder fünf bis sieben Prozent ihrer Ausgaben an die Plattenindustrie ab. Für Radios mit jährlichen Einnahmen von weniger als 50.000 US-Dollar galt ein Mindestbeitrag von 2000 US-Dollar. Außerdem müssen Webcasts von bereits klassisch ausgestrahlten Radiosendungen nicht zusätzlich bezahlt werden; nicht-kommerzielle Webcaster, Uni-Radios oder Sendungen von Behörden fallen ebenfalls nicht unter die Regelung. (jk)