Telekom darf den Namen T-Interconnect nicht mehr verwenden
Die Telekom ist im Rechtsstreit um den Namen "T-Interconnect" vor dem Bundesgerichtshof gegen ein mittelständisches Unternehmen unterlegen.
Die Karlsruher IT-Firma Interconnect fĂĽhlt sich als siegreicher David gegen den multinationalen Goliath Deutsche Telekom: Der Konzern darf den Namen T-Interconnect kĂĽnftig nicht mehr verwenden. Die beiden Unternehmen haben den Streit bis in die letzte Instanz ausgefochten. Zu Beginn des Verfahrens (Az. I ZR 209/00) hatten die Richter des Bundesgerichtshofes bereits zu erkennen gegeben, dass man Zweifel am Urteil des Oberlandesgerichts habe -- dort hatte die Telekom gewonnen. Daraufhin lenkte die Telekom in der mĂĽndlichen Verhandlung ein und verpflichtete sich, den Namen T-Interconnect kĂĽnftig nicht mehr zu verwenden.
Die rechtliche Auseinandersetzung begann bereits 1999, als die Telekom damit begann, Internet-Zugänge für den Business-Bereich unter dem umstrittenen Markennamen zu verkaufen. Die Karlsruher Firma mit rund 30 Mitarbeitern firmierte zu diesem Zeitpunkt bereits seit zehn Jahren unter dem Namen Interconnect. Der Bundesgerichtshof machte nun deutlich, dass das T im Namen alleine kein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal sei und dass eine Verwechslungsgefahr bestehe. (uma)