Handy-Kunde muss nach Kündigung Verlängerungsangebot nicht widersprechen

Wer seinen Handy-Vertrag fristgemäß kündigt, braucht ein Verlängerungsangebot des Mobilfunkanbieters nicht noch zusätzlich abzulehnen.

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Von
  • Sebastian Eckel

Kunden, die ihren Handy-Vertrag fristgemäß kündigen, müssen nicht zusätzlich ein Verlängerungsangebot des Mobilfunkanbieters ablehnen, berichtet die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen. Grund sind Beschwerden von Kunden des Mobilfunkanbieters O2. Das Unternehmen habe versucht, Kunden trotz rechtzeitiger Kündigung nicht aus dem Vertrag zu entlassen.

Mitarbeiter von O2 sollen sich telefonisch bei abwanderungswilligen Kunden nach deren Beweggründen informiert und gegebenenfalls einen Vertrag mit günstigeren Konditionen offeriert haben. Unabhängig von der Gesprächsbereitschaft habe der Kunde ein Schreiben von O2 erhalten, in dem es hieß, man habe die Kündigung einvernehmlich ausgesetzt; ein noch folgendes Verlängerungsangebot müsse binnen vierzehn Tagen schriftlich abgelehnt werden, sofern der Kunde die Fortsetzung des Vertrags nicht wünsche. Ignoriert der Verbraucher diese Hinweise, "vergisst" O2 die Kündigung. Der Verbraucher solle sich auf keinen Fall darauf einlassen und auf der rechtzeitigen Kündigung beharren.

Auf Anfrage sagte O2-Pressesprecher Roland Kuntze gegenüber dpa: "Es ist völlig normal, dass ein Unternehmen bei kündigungswilligen Kunden anruft. Auch wenn der Vertrag am Telefon verlängert wurde, kann der Kunde ihn hinterher kurzfristig kündigen, falls er sich falsch verstanden fühlt." (see)