Heise gewinnt gegen Spammer

In einem Verfahren wegen unerwünschter Werbe-E-Mails entschied das Amtsgericht Hannover zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags.

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Von
  • Joerg Heidrich

In dem Verfahren der Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG gegen "Online-Marketing Albrecht" hat das Amtsgericht Hannover zugunsten von Heise entschieden (AZ 526 C 18156/02). Nach dem Urteil hat es der bekennende Spammer bei Androhung eines Ordnungsgeldes zukünftig zu unterlassen, unerwünschte Werbe-E-Mails an Adressen des Verlags, der iX, c't und Telepolis herausgibt sowie heise online betreibt, zu senden.

In der mündlichen Verhandlung am 7. April 2003 machte der Richter eindeutig klar, dass er in der Belästigung von Gewerbetreibenden mit unangeforderten Werbe-Mails ebenso wie der Heise Verlag einen Eingriff in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" im Sinne des § 823 BGB sehe.

Ein Vertreter des "Marketing-Unternehmens" war nicht zu der Verhandlung erschienen, obwohl man sich dort vor Beginn des Verfahrens siegessicher gegeben hatte und einen Gang "bis zur letzten Instanz" angekündigt hatte. Zuvor war bereits im Februar 2003 vor dem Amtsgericht München ein Urteil gegen Albrecht ergangen, das diesem ebenfalls verbot, einen Empfänger seiner Werbesendungen weiter zu belästigen (AZ 161 C 36335/02). Zumindest ein weiteres Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Von diesen Entscheidungen offensichtlich unbeeindruckt bietet das Unternehmen weiter seine Dienste an, die laut Eigenaussage "mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt sowie mit EU-Mitteln" gefördert würden. Nach wie vor geworben wird damit, nicht weniger als 5,2 Millionen E-Mail-Adressen zur Verfügung zu haben, die "mittels gezielter E-Mail-Aktionen" gewonnen wurden. heise online liegen Kopien von unaufgeforderten Werbe-E-Mails vor, die der "E-Mail-Fuchs" noch am 9. April 2003 verschickt hatte. Einige der Empfänger haben bereits angekündigt, auch hinsichtlich dieses Schreibens juristisch gegen Albrecht vorzugehen.

Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden, ist bislang noch nicht bekannt. (Joerg Heidrich) / (jk)