Streit um Mobilfunkturm geht nach Gerichtsurteil in eine neue Runde
Die Gemeinde Waldbronn (Kreis Karlsruhe) muss erneut über eine von ihr abgelehnte Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast entscheiden.
Der Streit um den Bau eines Mobilfunkturms in Waldbronn (Kreis Karlsruhe) geht in eine neue Runde. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom heutigen Donnerstag muss die Gemeinde Waldbronn nun unter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben erneut über die Baugenehmigung für einen rund 50 Meter hohen Turm bei einem Wasserhochbehälter im Ortsteil Etzenrot entscheiden. Der Mobilfunkbetreiber O2 hatte die Gemeinden Waldbronn und Karlsbad verklagt, weil diese den Bau des Sendeturms im Landschaftsschutzgebiet auf Grund der Umweltschädigung ablehnten.
Waldbronn hatte den bereits bestehenden Mietvertrag für das Grundstück gekündigt. Zur Begründung verwies die Gemeindeverwaltung auf den Umweltschutz. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses habe die Verwaltung außerdem nichts über die gesundheitlichen Folgen eines solchen Mobilfunkmastes gewusst. Diese Argumentation wurde von der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts allerdings zurückgewiesen (Az: 4K 2477/01).
Die Gemeinde hatte einen Alternativstandort im Staatswald vorgeschlagen. Dort sollte der Turm sogar rund 70 Meter hoch sein. Dafür verweigerte aber das Land Baden-Württemberg die Baugenehmigung, woraufhin O2 auch das Land verklagte. Dieses Verfahren ruht jedoch bis auf weiteres (Az: 4K 3189/01).
Nach dem Gerichtsurteil prüft die Gemeinde Waldbronn nun, ob sie Berufung einlegen wird. Sie geht nach Angaben des Bürgermeisters Harald Ehrler weiterhin davon aus, dass die Kündigung des Mietvertrags oder dessen Anfechtung wirksam ist. Somit dürfe das Grundstück vorerst nicht für das Bauvorhaben genutzt werden. (dpa) / (jk)