AOL vs. Dialeranbieter Interfun

"Unsere Kunden fassen Spam-Mails nicht nur als Belästigung, sondern inzwischen auch als Bedrohung auf", sagt Matthias Niebuhr von der AOL-Rechtsabteilung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 183 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

"Unsere Kunden fassen Spam-Mails nicht nur als Belästigung, sondern inzwischen auch als Bedrohung auf", sagt Matthias Niebuhr von der AOL-Rechtsabteilung. Deshalb werde es sich AOL Deutschland nicht länger gefallen lassen, dass die Kunden-Postfächer mit unerwünschter E-Mail bombardiert werden.

Zum ersten Mal hat der Provider nun Nägel mit Köpfen gemacht. Per Einstweiliger Verfügung ließ AOL am gestrigen Mittwoch dem Dialer-Anbieter Interfun untersagen, künftig "E-Mails zum Zwecke des Vertriebs von Zugangs-Software für Erotikdienste oder zur Bewerbung solcher Dienste zu versenden, ohne dass bereits eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger besteht oder dessen tatsächliches oder mutmaßliches Einverständnis für den Empfang vorliegt."

AOL bezieht sich dabei stellvertretend auf eine E-Mail, die am 29. März bei einem Kunden eingegangen war. Darin wurde unter den Subject "wichtig...!!!" für eine Video-Chat-Software von Interfun geworben. Die Einwahl über diese Software erfolgt über eine 0193-Nummer und kostet 20 Euro je Einwahl sowie zwei Euro pro Minute. AOL hatte Interfun per Abmahnung aufgefordert, den Versand solcher E-Mails künftig zu unterbinden. Der Dialer-Anbieter ließ die gesetzte Frist zum 10. April ohne Reaktion verstreichen.

Die daraufhin von AOL beantragte Einstweilige Verfügung verbietet es Interfun nun generell, unverlangte Werbe-E-Mails zu verschicken, ansonsten droht der Firma ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. AOL hat angekündigt, auch dann gegen Interfun vorzugehen, wenn der Dialer-Anbieter nicht selbst als Absender der E-Mail fungiert, sondern nur Mitstörer bei der E-Mail-Aktion ist. "Wir wollen und werden in diesem Fall entschlossen vorgehen", erklärte Niebuhr.

Juristisch argumentierte AOL im Antrag auf die Einstweilige Verfügung wettbewerbsrechtlich. Beide Unternehmen seien ein Teledienst. Interfun stehe mit AOL im Wettbewerb, weil die Firma "umfangreiche Chat-Funktionen" biete sowie "die Möglichkeit, mit anderen Personen in Kontakt zu treten und Inhalte abzurufen." AOL würden durch die Spam-E-Mails des Mitbewerbers erhebliche finanzielle Nachteile drohen, ist in der Antragsschrift zu lesen. (hob)