Initiative kündigt Sammelklage gegen Telekom wegen Emissionsbetrug an

Eine in Darmstadt ansässige Interessengemeinschaft bereitet eine Sammelklage gegen die Deutsche Telekom vor und ruft Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, zum Mitmachen auf.

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Die in Darmstadt ansässige Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre bereitet nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen die Deutsche Telekom vor, die auf dem Vorwurf des Emissionsbetrugs beruhen soll. Die Initiative steht in keinem Zusammenhang mit der "Interessengemeinschaft Telekommunikation" (frühere Interessengemeinschaft Telekomgeschädigter) von Andreas Schlacht aus Mülheim, die unter anderem Protestaktionen gegen Tariferhöhungen organisiert hat.

Hintergrund der Klagedrohung ist der Verdacht, dass der "rosa Riese" zu seinem dritten Börsengang im Mai 2000 bewusst falsche Angaben gemacht und damit für einen zunächst überhöhten Aktienkurs gesorgt habe, der nicht durch die voraussichtliche Geschäftsentwicklung des Unternehmens gedeckt gewesen sei. Sollte dergleichen nachweisbar sein, könnte – so die Initiative – ein Anspruch der Anleger auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Prospekthaftung nach § 44 des Börsengesetzes gegeben sein.

Da die Verjährungsfrist dafür am 28. Mai abläuft, müssen dergleichen Ansprüche zuvor geltend gemacht werden. Hans Hemmerich, Initiator der Interessengemeinschaft, ruft nun Geschädigte dazu auf, sich einer Klageaktion anzuschließen, die eine Erfurter Rechtsanwaltskanzlei derzeit vorbereitet. Die Erfurter sollen dann auch den Auftrag erhalten, die Rechtsstreitigkeiten einzuleiten. Eine formelle Sammelklage gibt es nach deutschem Recht – anders als in den USA – nicht; es wird also auf eine Flut gleichzeitig zu startender Einzelklagen nach einheitlichem Muster hinauslaufen.

Man habe sich nicht zuletzt aus Kostengründen für eine Kanzlei in den neuen Bundesländern entschieden, so Hemmerich, da die Anwaltsgebühren dort um 10 Prozent niedriger seien als im übrigen Bundesgebiet. Die Interessengemeinschaft selbst werde in den zu erwartenden Verfahren nicht als Partei in Erscheinung treten.

Als Beleg für einen anzunehmenden Emissionsbetrug führt Hemmerich vor allem Recherchen von Journalisten und Aussagen von Börsenexperten ins Feld. Besondere Bedeutung hat dabei etwa eine Einschätzung, die Prof. Wolfgang Gerke in einer Fernsehsendung der ARD-Magazinreihe "Report" am 3. Februar geäußert hat: Ihm zufolge hätte die dritte Telekom-Aktienemission niemals so durchgeführt werden dürfen; den Anlegern seien absichtlich Informationen vorenthalten worden. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch etliche Presseveröffentlichungen, auf welche die Website der Initiative verlinkt.

Hemmerich weist darauf hin, dass nur solche Anleger sich beteiligen können, die ihre T-Aktien im Rahmen des dritten Börsengangs Mitte 2000 erworben haben. Wer diese Aktien bereits wieder verkauft habe, könne immerhin noch auf die Differenz zwischen dem persönlichen Verkaufspreis und dem Emissionskurs hoffen. (psz)