Das neue Urheberrecht, die "Un-CDs" und die Privatkopie

In Autoradios und DVD-Laufwerken treten am häufigsten Probleme mit kopiergeschützten Audio-CDs auf. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz wird sich die Anzahl solcher "Un-CDs" noch vergrößern, schreibt c't in der aktuellen Ausgabe.

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Von
  • Jürgen Kuri

In Autoradios und DVD-Laufwerken treten am häufigsten Probleme mit kopiergeschützten Audio-CDs auf. Das ergibt eine Zwischenbilanz des c't-CD-Registers, das Erfahrungen mit Abspielsperren auf Audio-CDs sammelt. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz wird sich die Anzahl solcher nicht normgerechten Un-CDs noch vergrößern, schreibt c't in der aktuellen Ausgabe 9/2003.

Mittlerweile versieht fast jedes Plattenlabel seine Audio-CDs mit einem Kopierschutz. Im c't-CD-Register berichten die Nutzer in mehr als 4.000 Meldungen bei 1.590 Fällen von Problemen beim Abspielen. Während die meisten Audio-CDs noch im HiFi-CD-Spieler liefen, blieben Auto-Einbaugeräte und DVD-Player in über 50 Prozent der Fälle stumm -- der Kopierschutz hat das Abspielen der Un-CDs verhindert. Bei einem Vergleich der Hersteller zeigt sich, dass es mit Laufwerken der Firmen Plextor und Sony prozentual am wenigsten Probleme gab.

"Das neue Urheberrechtsgesetz könnte die Problematik der Abspielsperren noch verschärfen", prognostiziert die Redaktion. Bisher konnten die Nutzer mit Clone-Tools die Abspielsperren umgehen, um am PC private Kopien zu erstellen, was nach der alten wie auch der neuen Rechtslage eigentlich erlaubt ist. Die selbst gebrannten CDs lassen sich auf allen Laufwerken problemlos abspielen. Doch mit der Gesetzesänderung wird die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verboten. "Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass die Industrie zukünftig noch mehr CDs als bisher mit Kopierschutzmaßnamen versehen wird."

Wer sich gar nicht erst über Un-CDs ärgern möchte, sollte vor dem Kauf darauf achten, dass die gewünschte Scheibe keinen Kopierschutz enthält. Hilfestellung gibt das c't-CD-Register unter www.cd-register.de. Dort finden Musikliebhaber auch Informationen, welche Laufwerke welche CDs verdauen und welche nicht.

Zu Details der Novellierung des Urheberrechts und den Auswirkungen auf die Nutzung von Internet und digitalen Medien siehe die Artikel Zaghaft nach Digitalien und Kopieren verboten? in Ausgabe 9/2003 der c't ab S. 18. Die Zwischenbilanz des c't-CD-Registers findet sich in derselben Ausgabe auf S. 112. Die c't 9/2003 ist ab Dienstag, den 22. April, im Handel. (jk)