US-Bürgerrechtler verlangen Informationen über Website-Sperrungen
Der Generalstaatsanwalt von Pennsylvania will die IP-Adressen von gesperrten Webseiten geheim halten; das CDT will die Sperrungen aber überprüfen.
Das Center for Democracy and Technology (CDT) hat offiziell Beschwerde eingelegt gegen die Weigerung von Mike Fischer, Generalstaatsanwalt von Pennsylvania, gesperrte Webseiten zu benennen. In dem US-Bundesstaat gilt ein Gesetz, nach dem Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden müssen. Die Liste mit gesperrten IP-Adressen wollte der Generalstaatsanwalt nicht bekannt geben, wogegen das CDT nun vorgeht.
Die Bürgerrechtler halten das Gesetz allerdings sowieso für verfassungswidrig: In Pennsylvania erfolgt die Blockierung der Seiten auf Basis von IP-Adressen durch Internet-Provider. Dies verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, zumal durch die Sperrung von IP-Nummern auch unbescholtene Seiten unzugänglich würden, die sich die Adressen eventuell mit inkriminierten Seiten teilen. Das CDT demonstrierte dies am Beispiel der eigenen Site zeigen: www.cdt.org nutzt dieselbe IP-Adresse (206.112.85.61) wie beispielsweise www.consumerprivacyguide.org oder www.internetpolicy.net.
Um nun zu überprüfen, ob solches auch bei den in Pennsylvania blockierten Webseiten auftritt, wollten die Bürgerrechtler die entsprechenden IP-Adressen überprüfen -- was allerdings durch die Weigerung Fischers, sie bekannt zu geben, vorerst verhindert wurde. Insgesamt habe es über 300 geheim gehaltene Zensur-Anweisungen gegeben, erklärt das CDT. Eine Überprüfung vor Gericht oder eine öffentliche Anhörung dazu sei aber nicht erfolgt. Die Bürgerrechtler gehen davon aus, dass neben den berechtigten Sperrungen hunderte oder gar tausende Webseiten blockiert würden, die nichts mit Kinderpornographie zu tun hätten. Der Justizminister könne nicht dauerhaft verhindern, dass solche Zensurmaßnahmen öffentlich überprüft werden. Falls die Beschwerde der CDT abgelehnt wird, bliebe den Bürgerrechtlern noch der Gang vor Gericht. (jk)