Gericht: Identität von Tauschbörsen-Nutzer nicht geschützt

Verizon muss nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss die Identität eines Kazaa-Nutzers gegenüber dem US-Musikindustrieverband RIAA preisgeben. Berufung ist eingelegt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Telecom-Konzern Verizon, auch als Internet-Provider tätig, hat kein Glück mit seiner Argumentation vor Gericht: Die Firma muss nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss die Identität eines Kazaa-Nutzers, der über Verizon Internet-Zugang hatte, gegenüber dem US-Musikindustrieverband RIAA preisgeben. Verizon war bereits in erster Instanz nach einem laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) möglichen Schnellverfahren dazu angewiesen worden, hatte aber dagegen Berufung eingelegt und eine Aussetzung der Entscheidung verlangt. Dies wies der zuständige Richter nun zurück. Verizon kündigte aber bereits an, man werde sofort das Berufungsgericht anrufen. Bis diese Berufungsverhandlung stattgefunden hat, ist die Entscheidung zur Herausgabe der Daten erst einmal ausgesetzt.

Die RIAA will den Nutzer juristisch belangen, da er über die Online-Tauschbörse Kazaa mehrere hundert Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten getauscht haben soll. Bei dem Verlangen, dafür die Daten des Nutzers von Verizon zu erhalten, bekam die RIAA gerade erst Schützenhilfe vom US-Justizministerium: Dies bedeute keine Verletzung der durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Rechte. Die Copyright-Gesetze aufrecht zu erhalten bedeute vielmehr, die Ideale des First Amendment zu fördern. Verizon hatte dagegen damit argumentiert, durch die Herausgabe der Daten werde ein Präzedenzfall geschaffen, der dem Recht auf freie Meinungsäußerung im First Amendment widerspreche. Jeder Konsument würde in einem "digitalen Schleppnetz" wiederfinden; nicht nur die Musikindustrie könne ihre Ansprüche weiter durchsetzen, das Urteil könne jeden betreffen, der sich im Internet bewegt.

Verizon erklärte nun erneut, man werde alle juristischen Schritte unternehmen, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Von der Entscheidung des Gerichts hinge es nun ab, ob Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Internet-Nutzer sich weiter auf den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit im Netz verlassen könnten. Für die RIAA dagegen ist die Sache klar: Wenn Nutzer nicht identifiziert werden wollten, dann sollten sie einfach nicht illegal Musik weiterverteilen. Die Entscheidung des Gerichts mache klar, dass kein Nutzer von Piraten-Tauschbörsen sich hinter den Providern verstecken könne, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. (jk)