Schmerzensgeld fĂĽr Ex-Mannesmann-Chef Esser

Das Land Nordrhein-Westfalen muss 10.000 Euro wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlen.

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  • dpa

Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Das Land legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Esser hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte durch Presseauskünfte der Staatsanwaltschaft verletzt sah. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Esser wegen der Geldflüsse bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone angeklagt. Nach Ansicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist Mannesmann durch aktienrechtlich unzulässige Prämien und Pensionen um bis zu 111 Millionen Mark (57 Millionen Euro) geschädigt worden. (dpa)/ (tol)