Auch 1&1 verwarnt Tauschbörsen-Nutzer [Update]

"Die Beschwerden über illegale Nutzung von Datei-Tauschbörsen nehmen in der letzten Zeit beständig zu", sagt Nicole Braun, Pressereferentin beim DSL-Provider 1&1.

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Von
  • Holger Bleich

"Die Beschwerden über illegale Nutzung von Datei-Tauschbörsen nehmen in der letzten Zeit beständig zu", sagt Nicole Braun, Pressereferentin beim mit rund 400.000 Kunden zweitgrößten deutschen DSL-Provider 1&1. Urheberrechtsschutz-Organisationen durchforsten verstärkt P2P-Netze wie eDonkey nach geschützten Werken, die zum Download angeboten werden. Sie dokumentieren den Download, ermitteln anhand der IP-Adresse den Provider und reichen dort eine Beschwerde ein. "Hier geht es meistens um das Anbieten von raubkopierten Filmen oder Software, weniger um das Tauschen von Musik", erklärt Braun.

1&1 ist Reseller von T-DSL. Die Kunden von 1&1 bekommen also beim Zugang IP-Adressen aus dem Pool der Deutschen Telekom zugewiesen. Beschwerden landen folglich zunächst bei der DTAG. Diese stellt dann fest, dass die entsprechende Adresse zum Zeitpunkt des Verstoßes an einen Nutzer mit einer 1&1-Kunden-ID vergeben wurde und reicht die Beschwerde weiter. Erst 1&1 ist in der Lage, von der Kunden-ID auf einen bestimmten Kunden zu schließen. Der Provider selbst speichert keine IP-Adressen, wie er betonte.

Wie T-Online auch gibt 1&1 solche Mitteilungen dann an die identifizierten Nutzer weiter -- verbunden mit einer bedrohlich klingenden Verwarnung: "Für den Fall, dass der Beschwerdeführer Anzeige gegen Sie erstattet, wurden die entsprechenden Logfiles durch die Deutsche Telekom AG gesichert", ist in den Briefen zu lesen. Und: "Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor, Ihren 1&1-Internet-Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen."

Gemäß Paragraf 9 des Teledienstegesetzes (TDG) ist ein Zugangs-Provider nicht für die Inhalte, die seine Kunden über die Leitung schicken, verantwortlich. Daher würde 1&1 auch nicht für das Verhalten seiner Nutzer und deren Urheberrechtsverstöße haften. Von dieser Seite besteht für den Provider also keine Notwendigkeit, die Kunden über Beschwerden zu informieren.

Die Weitergabe der Urheberrechtsbeschwerden an die Beschuldigten begründet 1&1 nach Angaben von Firmensprecher Michael Frenzel mit vertraglichen Nebenpflichten aus dem eigenen Vertragsverhältnis zu den Kunden. Danach sei 1&1 verpflichtet, Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen an die Nutzer weiterzuleiten. Allerdings könnten die gewählten Formulierungen in den Verwarnungen zu Missverständnissen führen, bestätigte Frenzel.

In der Tat stehen viele Nutzer recht ratlos da, wenn sie einen solchen Brief erhalten, wie Postings in Tauschbörsen-Foren zeigen. 1&1 nehme das zum Anlass, die Briefe klarer und eindeutiger zu formulieren, sagte Frenzel im Gespräch mit c't. (hob)