Ehemaliger CPU-Mitarbeiter zu Geldstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Softwareunternehmens CPU ist am Mittwoch vom Landgericht Augsburg wegen verbotenen Insiderhandels zu 8100 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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  • dpa

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Softwareunternehmens CPU ist am Mittwoch vom Landgericht Augsburg wegen verbotenen Insiderhandels zu 8100 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der ehemalige Vertriebsmanager hatte gestanden, im Jahr 2000 zahlreiche Aktien des ehemaligen Neue-Markt Unternehmens verkauft zu haben, bevor die Öffentlichkeit in einer Ad-Hoc-Meldung über ein geplatztes Millionengeschäft informiert wurde.

Neben dem Geständnis wertete das Gericht strafmildernd, dass er den Gewinn voll versteuert hatte. Den verbliebenen Gewinn in Höhe von rund 31.500 Euro muss er zurückzahlen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.

Neben dem Vertriebsmanager mussten sich in dem Prozess auch ein Vertriebsleiter und eine Vorstandssekretärin des Unternehmens wegen Insiderhandels verantworten. Nach dem Geständnis des Vertriebsmanagers hatte das Gericht die Anklagen gegen die beiden aber abgetrennt. Den beiden wird ebenfalls vorgeworfen, Aktien auf Grund von Insiderinformationen verkauft zu haben. Ihr Fall wird am kommenden Montag (5. Mai) weiterverhandelt. (dpa) / (wst)