Französische Nationalversammlung winkt Sperrgesetz durch

Die Kammer nahm Ergänzungen zum Hadopi-Gesetz mit klarer Mehrheit an. Der Entwurf, der Zugangssperren und Geldstrafen für Urheberrechtsverstöße vorsieht, muss nach Änderungen am Gesetzestext allerdings noch einmal durch beide Kammern des Parlaments.

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Von
  • Thomas Pany

Die französische Regierung ist mit ihren Plänen, gesetzlich gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharer vorzugehen, wieder einen Schritt vorangekommen. Mit einer klaren Mehrheit segnete die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag den umstrittenen Sanktionsteil des sogenannten Hadopi-Gesetzes ab. Die Kammer nahm den Entwurf mit 285 zu 225 Stimmen an. Die Oppositionspartei der Sozialisten kündigte bereits an, ihren Widerstand gegen das Gesetz fortzusetzen und wenn nötig erneut den Verfassungsrat anzurufen.

Das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist in der Öffentlichkeit und in den verschiedenen politischen Lagern sehr umstritten. Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Hadopi, Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) ermächtigen, mit Urheberrechtsverletzungen aufgefallenen Internetnutzern im Wiederholungsfall auch den Netzzugang abklemmen zu können. Die Regierung Sarkozy hatte im Mai dieses Jahres bereits einen Gesetzesentwurf des Internet-Sperren-Gesetzes nach einem gescheitertem Anlauf durch beide Kammern der Parlaments – Nationalversammlung und Senat – gebracht.

Der Passus, der die Sperren und andere Sanktionen für Urheberrechtsverstöße regelte, wurde allerdings am 10. Juni vom Verfassungsrat annulliert. Die Internet-Zugangssperren, so mahnten die Verfassungsweisen, können nicht von einer Kontrollbehörde ausgesprochen werden. Verfassungskonform seien solche Strafen nur, wenn sie von einem Richter ausgesprochen würden, da Internet-Sperren im Konflikt mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit stünden. Nach der Entscheidung des Verfassungsrates konnte daher zunächst nur eine gekürzte Version des Hadopi-Gesetzes in Kraft treten.

Der heute mit der Regierungsmehrheit vom Parlament verabschiedete Ergänzungstext sieht für wiederholte Urheberrechtsverletzungen Zugangssperren und Geldstrafen vor. Der Senat hatte dem neuen Gesetzentwurf bereits Anfang Juli zugestimmt. Die heutige Abstimmung der Nationalversammlung ist allerdings nicht entscheidend, weil zuvor vorgenommene weitere Veränderungen am Gesetzestext eine erneute Vorlage vor beiden Kammern erzwingen. Eine Kommission aus jeweils sieben Mitgliedern beider Kammern soll dafür einen Kompromiss ausarbeiten. Die Regierung, die seit Monaten auf ein möglichst schnelles Inkrafttreten des Gesetzes drängt, wird sich also noch weiter gedulden müssen. Die endgültige Abstimmung soll laut Medienberichten am 22. September stattfinden. ()