Verschlusssachen des Bundes werden stufenweise freigegeben

Zunächst sollen geheime Akten der Jahre 1949 bis 1959 freigegeben werden. Einblick in alle Verschlusssachen wird die Öffentlichkeit aber nicht erhalten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 102 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums wird bisher geheimes Archivgut der Bundesregierung in mehreren Stufen freigegeben. Historiker und Journalisten wie die interessierte Öffentlichkeit sollen damit besser und schneller politische Dokumente sichten können. Die Freigabe von Verschlusssachen soll in drei Stufen erfolgen: Bis zum Januar 2013 werden Vorgänge aus den Jahren 1949 bis 1959 freigegeben. Verschlossene Akten der Jahrgänge von 1960 bis 1994 sollen von 2013 an bis zum Jahr 2025 befreit werden, wobei pro Jahr jeweils drei alte Jahrgänge von der Regelung betroffen sind. Ab 2025 wird jeweils ein Jahrgang veröffentlicht, für den die reguläre 30-Jahre-Frist gilt. Dies würde dann mit den Akten aus dem Jahr 1995 starten.

Außerdem wird beim Bundesarchiv eine neue Nachweisdatenbank für Verschlusssachen eingerichtet. In dieser Datenbank werden alle Dokumente gespeichert, die von der pauschalen Freigabe ausgenommen werden sollen (PDF-Datei). Diese Einschränkung soll verhindern, dass etwa Verteidigungspläne oder Pläne für das Krisenmanagement in Notstandssituationen veröffentlicht werden, auf denen heutige Pläne aufbauen. Als Kriterium für eine anhaltende Geheimsperre gilt, das Akten mit Informationen ausgenommen werden müssen, deren Bekanntgabe die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die auswärtigen Beziehungen belasten könnten. (Detlef Borchers) / (pmz)