Frankreich: GPL siegt vor Gericht

Ein Berufungsgericht in Paris hat ein Urteil bestätigt, in dem das französische Unternehmen Edu4 wegen Verletzung der General Public License verurteilt worden war.

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Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Ein Berufungsgericht in Paris hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, in dem das französische Unternehmen Edu4 wegen Verletzung der GPL (General Public License) verurteilt worden war. Geklagt hatte die französische Organisation Association française pour la Formation Professionnelle des Adultes AFPA, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig ist.

Grund der Klage: Im Jahre 2000 hatte Edu4 Computerräume der AFPA eingerichtet. Dabei setzte das Unternehmen eine Version der Remote-Dekstop-Software VNC ein, ohne jedoch der AFPA – wie es die GPL verlangt – auf Anfrage die Quelltexte zur Verfügung zu stellen. Zudem stellte sich heraus, dass Edu4 Copyright- und Lizenz-Vermerke aus VNC entfernt hatte.

Nachdem sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären ließ, klagte die AFPA 2002 gegen das Unternehmen und gewann; Edu4 ging jedoch vor das Berufungsgericht. Nach dessen Urteil (PDF-Datei) muss Edu4 nun 8000 Euro an die AFPA zahlen und die Kosten des Verfahrens sowie zweier Gutachten übernehmen. (odi)