Domain-Sharing: Teilen statt streiten

Namenskollisionen bei Domain-Namen lassen sich oft durch Domain-Sharing lösen. Das erspart teure juristische Auseinandersetzungen.

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Von
  • Jürgen Seeger

Namensgleichheit ist oftmals ein Hindernis bei der Registrierung von Internet-Domains und führt nicht selten zu juristischen Reibereien. Schließlich gilt auch bei der Vergabe von Internet-Präsenzen der Grundsatz "first come –– first served". Mit dem so genannten Domain-Sharing kann jedoch allen Beteiligten geholfen werden, schreibt iX in seiner aktuellen Ausgabe 6/2003.

"Passt gut zusammen. VW Käfer und Feinkost Käfer haben sich diese Web-Adresse geteilt. Nun haben Sie die Wahl." Diese Einleitung findet man auf der Portalseite unter www.kaefer.de. Hier existieren Feinkosthandel und Kultauto friedlich nebeneinander.

Wer von der Namenswahl seines Web-Auftritts nicht abrücken möchte, aber auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit namensgleichen Anbietern wünscht, für den empfiehlt sich das Domain-Sharing, die gemeinsame Nutzung einer Domain. Unter einem gemeinschaftlichen Dach hat jeder seinen nur ihm gehörigen Bereich -- seinen Link --, unter dem er Angebote und Informationen nach eigenen Wünschen einstellen kann. Dabei profitieren oftmals beide Partner von dem Angebot des jeweils anderen. Allerdings sollten die Beteiligten die Rahmenbedingungen vertraglich regeln.

Hierzu gehören beispielsweise Vereinbarungen über den Inhalt der Ausgangswebseite und wann und wie Änderungen durchgeführt werden sollen. Auch über Werbung -- hier geht es in erster Linie um den Konkurrenzausschluss -- sollte es eindeutige Regelungen geben. Die Haftungsfrage, die Löschung beziehungsweise Übertragung an Dritte sowie die angemessene Aufteilung der anfallenden Kosten sollten in einem Domain-Sharing-Vertrag ebenfalls festgelegt werden.

iX 6/2003 mit ausführlichen Informationen erscheint am 15. Mai und kann ab sofort hier frei Haus bestellt werden. (js)