Justizministerin bezeichnet Telefonüberwachung als maßvoll

Brigitte Zypries weist die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob an der steigenden Zahl von Telefonüberwachungen zurück.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob an der steigenden Zahl von Telefonüberwachungen zurückgewiesen. Die Telefonüberwachung habe sich als "unverzichtbares und effizientes Mittel" zur Strafverfolgung erwiesen, sagte Zypries bei der Präsentation eines Forschungsberichtes über Praxis und Nutzen der Überwachungsmethode. Jacob hatte in der vergangenen Woche kritisiert, es gebe keine Begründung für die wachsende Zahl der Überwachungen.

Die Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht widerlege auch die vielfach geäußerte Kritik, Deutschland sei der Überwachungs-Weltmeister. Im Vergleich mit anderen Ländern Europas liege Deutschland lediglich im Mittelfeld, sagte die Ministerin. Es gebe Deliktsbereiche, in denen ohne die Überwachung der Telekommunikation eine Strafverfolgung unmöglich sei. Das gelte für die organisierte Kriminalität so wie für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die Überwachung werde überwiegend bei schweren Straftaten wie Rauschgifthandel, Menschenhandel und räuberische Erpressung eingesetzt.

In den vergangenen Jahren habe es bei Überwachungsanordnungen für Mobiltelefone wegen des geänderten Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung eine Steigerung gegeben, während die Zahlen bei den Festnetzanschlüssen konstant geblieben seien. Allerdings sei die Überwachungsdichte von 1997 bis 2001 von 0,46 auf 0,32 je 1000 Mobiltelefone zurückgegangen. Zudem sei die Anklagequote in Verfahren, bei denen Telefone überwacht wurden, mit 58 Prozent etwa doppelt so hoch wie in anderen Verfahren. Die Verurteilungsquote liege bei 94 Prozent.

Der Bericht zeige aber auch Schwachstellen. So seien die richterlichen Anordnungen in vielen Fällen zu allgemein. Außerdem würden in fast zwei Drittel der Fälle die Betroffenen entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht nachträglich benachrichtigt. "Da muss nun nachgearbeitet werden", kündigte Zypries an. Bei Fragen der Umsetzung des Gesetzes müsse man nun an die Länder herantreten, zudem müsse man auch einige Gesetzesregelungen überdenken.

Im Rahmen der Untersuchung wurden unter anderem 6000 Praktikern aus Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Fragebogen zugeschickt, den 46 Prozent ausfüllten und zurückschickten.

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Quelle: Bundesjustizministerium (anw)