Datenschutzbeauftragter fordert strengere Kontrollen bei Telefonüberwachung

Joachim Jacob sieht sich durch eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie in seiner Kritik an der bisherigen Praxis bestätigt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Max-Planck-Studie zur Effizienz der stetig zunehmenden Telekommunikationsüberwachung, die das Bundesjustizministerium vergangene Woche vorstellte, bestätige alle seine Forderungen "nachhaltig", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob im Gespräch mit heise online. Die Studie habe aufgezeigt, dass die Telekommunikationsüberwachung in der Praxis anders als vom Gesetzgeber gedacht nicht die "ultima ratio" sei. Die Unterschiede zwischen rechtlichen Vorgaben und Rechtswirklichkeit seien so deutlich, dass die Einführung oder Erweiterung anderer Überwachungsmaßnahmen ohne Evaluierungen in Zukunft "nicht mehr möglich" sei.

Vor allem die Defizite bei der richterlichen Kontrolle müssten beseitigt werden. Jacob plädierte für die Einrichtung von ein oder zwei Strafkammern an den Oberlandesgerichten, die allein für Telekommunikationsüberwachung zuständig sein sollten. Die Richter könnten dann aufgrund profunderer Erfahrungen die Maßnahmen besser begleiten. Im Interesse der Transparenz müssten außerdem die Berichtspflichten ausgebaut werden. In angelsächsischen Ländern hätten Strafverfolger zwar weitreichende Befugnisse, jedoch auch weitreichende Berichtspflichten. Die Folge: Während in Deutschland 15 von 100.000 Bürgern abgehört werden, sind es dort weniger als ein Bürger von 100.000. Dieser eklatante Unterschied hatte Deutschland den Ruf als Abhörweltmeister eingetragen.

Die komplette Studie wurde der Öffentlichkeit bislang nicht präsentiert. Nach Vorabinformationen von heise online hörten die Sicherheitsbehörden pro Überwachungsanordnung im Schnitt 1407 Gespräche ab. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) geht für das Jahr 2002 von 1,5 Millionen Gesprächen aus, rein rechnerisch wären es bei etwa 22.000 Anordnungen aber sogar 31 Millionen. Nur 38 Prozent der überwachten Anschlüsse gehörten den Beschuldigten, 60 Prozent gehörten Dritten. 20 Prozent der nicht beschuldigten, überwachten Anschlussinhaber hatten ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt. Darunter fallen beispielsweise die Anschlüsse von Ehegatten und nahen Verwandten, nicht jedoch die Anschlüsse von Abgeordneten, Geistlichen, Rechtsanwälten oder Journalisten.

Laut Studie waren zwar bei 60 Prozent der untersuchten Verfahren Ermittlungserfolge zu verzeichnen. Doch nur in 17 Prozent wurden unmittelbare Erfolge erzielt. Der größte "Erfolg" lag mit 37 Prozent in "mittelbaren Erkenntnissen", vorwiegend mit "Hinweisen auf Straftaten Dritter". Die DVD kritisiert, dass selbst das Max-Planck-Institut eine umfassende Reform der Überwachungsregelungen einfordert, während sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit einer detaillierteren richterlichen Begründung zufrieden geben will.

Die komplette Studie soll im Laufe der Woche auf der Homepage des Justizministeriums verfügbar sein. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anm)