Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Urheberrecht an

Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Vermittlungsausschuss zum neuen Urheberrechtsgesetz angerufen.

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Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Vermittlungsausschuss zum neuen Urheberrechtsgesetz angerufen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz, das das Urheberrecht dem "digitalen Zeitalter" anpassen soll, war im April vom Bundestag mit den Stimmen der Union und gegen die FDP verabschiedet worden. Dem Bundesrat lagen zwei unterschiedliche Empfehlungen seiner Ausschüsse vor. Der federführende Rechtsausschuss sprach sich für die Anrufung aus, während der Ausschuss für Kulturfragen dagegen votierte.

Das Gesetz regelt unter anderem die Abgaben, die die Hersteller von Computern an die Verwertungsgesellschaften zahlen sollen. Die Bundesratsmehrheit will unter anderem klarere Gesetzesregelungen bei Privatkopien aus illegaler Quelle. Bis zuletzt heftig umstritten war eine Regelung, wonach Schulen und Forschungsstätten künftig Publikationen kostenlos über ihr internes Intranet einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen dürfen.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche sieht in der jetzigen Fassung des Gesetzes noch "erhebliche Beeinträchtigungen der Urheber" und sprach von "Elementen von Enteignung". Den Musik- und Wissenschaftsverlagen brächen schon jetzt die Erträge in größerem Umfang weg. Die Branche befürchte den Wegfall von 3000 Arbeitsplätzen. Der Bundesrat schlägt eine "Ergänzung zur Schrankenregelung" der Privatkopien vor: Demnach sollen Privatkopien nur dann privilegiert sein, wenn zur Vervielfältigung eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird. Damit soll insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen werden.

Auch fordert der Bundesrat, die Herstellung digitaler Privatkopien durch Dritte wegen der "hiermit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten von der Privilegierung auszunehmen". Wegen der weiten Verbreitung zum Beispiel von CD-Brennern bestehe die Gefahr, "dass Dritte über die bloße Kopiertätigkeit hinaus eine eigene Vertriebstätigkeit entwickeln. Besteht die Vervielfältigungsfunktion in einem notwendigen Zusammenwirken mehrerer Geräte, so sollen nur die Geräte einer Vergütungspflicht unterfallen, die ganz oder überwiegend dazu bestimmt sind, als Vervielfältigungsgeräte eingesetzt zu werden", heißt es in einer Mitteilung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries appellierte an den Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen, da es von allen Beteiligten dringend erwartet werde und die Stellung der Urheber eindeutig verbessere. Im Bundestag sei ein guter Kompromiss gefunden und mit breiter Mehrheit, also auch mit den Stimmen der Union, verabschiedet worden. "Das Ergebnis kann sich sehen lassen."

Eine stärkere Kontrolle illegaler Privatkopien sei nicht realistisch, meinte Zypries. "Dann müssen Sie zunächst möglichst viele Polizisten und Staatsanwälte neu einstellen", sagte sie zu den Ländervertretern. Ein Gesetz ohne Sanktionsmöglichkeiten sei völlig wirkungslos. "Geben Sie den Urhebern Rechtssicherheit mit einem modernen Urheberrechtsgesetz!" Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte in einem Schreiben an die 16 Ministerpräsidenten, die EU-Richtlinie zur Regelung eines modernen Urheberrechts umzusetzen. "Geben Sie dem neuen Urheberrecht freie Fahrt", betonte DJV-Vorsitzender Rolf Lautenbach.

Das so genannte Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, geht jetzt in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der eine Empfehlung aussprechen und möglicherweise doch noch kleine Änderungen vornehmen wird. Der Bundestag kann den Einspruch gegen das Gesetz jedoch überstimmen. (anw)