Bundesrat fordert Änderungen beim 0190-Schutzgesetz

Die Anrufkosten sollen nach Vorstellung der Länder auf 2 statt wie von der Bundesregierung geplant 3 Euro pro Minute zu begrenzt werden.

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Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf gegen den 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern und verlangte, die geplanten Änderungen schnell umzusetzen. Allerdings gehen den Bundesländern die von Rot-Grün geplanten Schutzregelungen gegen überteuerte Angebote bei 0190er- und 0900er- Servicenummern nicht weit genug.

In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat am heutigen Freitag, die Anrufkosten künftig auf 2 Euro statt -- wie von der Bundesregierung geplant -- 3 Euro pro Minute zu begrenzen. Keine Mehrheit unter den Ländern fand der Vorschlag, das Gesetz schon jetzt auf alle so genannten Mehrwertdienste-Nummern auszudehnen. Der Bundesrat sprach sich aber dafür aus, baldmöglichst Schutzregelungen gegen den Missbrauch bei anderen Nummern wie 0137er-Kombinationen zu erlassen.

Das Gesetz sieht ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Der Bundesrat forderte, dass Anbieter bei jeder Internet-Verbindung durch Dialer zunächst eine aktuelle Preisinformation übermitteln müssen. Diese muss nach dem Vorschlag der Länder vom Kunden per Mausklick bestätigt werden, bevor eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.

Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. (jo)