AOL beantragt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Dialer-Anbieter

AOL hat dem Dialer-Anbieter Interfun per Gericht ein Spam-Verbot erteilt und will jetzt nachweisen, dass sich die Firma darum nicht geschert hat.

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Von
  • Holger Bleich

Vor rund einem Monat beschloss das Landgericht Hamburg auf Antrag des Online-Riesen AOL eine einstweilige Verfügung gegen den Dialer-Anbieter Interfun. Dieser darf seitdem keine Spam-Mails mehr versenden, in denen für die Einwahl mit seinen Dialern geworben wird. Seinerzeit machte AOL klar, dass man Interfun genau beobachten und die Edertaler Firma auch dann zur Verantwortung ziehen werde, wenn in E-Mails unbekannter Herkunft auf ihre Dialer hingewiesen wird.

Mathias Niebuhr aus der AOL-Rechtsabteilung staunte daher nicht schlecht, als er am 13. Mai ausgerechnet in seinem Firmen-Postfach eine E-Mail erhielt, in der eine Dame namens Steff zur Besichtigung ihres Körpers per Webcam einlud. Das dahinterliegende Angebot wurde laut Impressum angeblich von einer türkischen Firma betrieben, doch die "Webcam-Software", also der 0190-Dialer, lag auf interfungmbh.de.

Niebuhr gab diese und andere bei AOL eingegangenen Spam-Mails an die den Fall bearbeitende Anwaltskanzlei weiter. Bereits am 16. Mai lag dem Landgericht Hamburg der entsprechende Bestrafungsantrag von AOL Deutschland vor: Das Hamburger Unternehmen sieht in den Spam-Mails einen klaren Verstoß des Dialer-Anbieters gegen die zuvor erlassene Einstweilige Verfügung und schlägt dem Gericht vor, ein Ordnungsgeld von mindestens 100.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft gegen die Interfun-Geschäftsführerin Marianne Hilpisch zu verhängen.

Im Antrag legt AOL dar, dass die Begründung von Interfun, nach der man für die unaufgeforderten E-Mails nicht verantwortlich sei, da diese von "Webmastern" stammen, unerheblich sei. Wörtlich heisst es: "Selbst wenn man unterstellt, dass die Schuldnerin (also Interfun, Anm. d. Red.) die unaufgeforderten E-Mails nicht versendet haben sollte, wäre sie dennoch als Störerin verantwortlich, da sie an dem Verstoß in erheblichem Maße mitgewirkt hat und jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, ihn zu unterbinden."

Außerdem stehe der Dialer-Anbieter für das Verhalten seiner Webmaster ein, da er das von ihm selbst geschilderte Dialer-Vertriebssystem kontrolliert. "Die Webmaster sind insoweit Beauftragte der Schuldnerin", heißt es im Antrag. Es sei AOL "nicht zumutbar", sich darauf verweisen zu lassen, dass der Wettbewerbsverstoß innerhalb einer nicht bekannten Vertriebsorganisation erfolgt sei.

Wenn AOL mit dem Antrag Erfolg hat und diese Art des Vorgehens gegen Dialer-Anbieter Schule machen sollte, dürften die bisherigen Vertriebsstrukturen der Branche erheblich gefährdet sein. Bisher konnten sich die Unternehmen damit aus der Affäre ziehen, dass sie für das Versenden von Spam-Mails nicht haften, weil sie dies angeblich nicht selbst veranlasst haben. (hob)