Verfahren gegen Ex-Telekom-Aufsichtsrat eingestellt

Am Aktienoptionsprogramm des Jahres 2001, der Erhöhung der Vorstandsgehälter um 52 Prozent und der Abfindung für Ex-Telekom-Chef Ron Sommer hat die Bonner Staatsanwaltschaft nichts auszusetzen.

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  • dpa

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Telekom-Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel eingestellt. Die ursprünglichen Verdachtsmomente der Untreue hätten sich im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt, heißt es laut Spiegel in der Begründung. Die Bonner Staatsanwälte hatten auf Grund einer Strafanzeige der beiden Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg unter anderem wegen des millionenschweren Aktienoptionsprogramms der Telekom aus dem Jahr 2001 und der Anhebung der Vorstandsbezüge um 52 Prozent ermittelt. Auch die Abfindung für Ex-Telekom-Chef Ron Sommer in Höhe von rund elf Millionen Euro war Gegenstand des Verfahrens.

In allen genannten Fällen habe sich kein Anhaltspunkt für eine strafbare Handlung des Aufsichtsrates ergeben. Das Gremium habe mit den Anhebungen der Bezüge die ihm in seinem Geschäftsbereich gezogenen Grenzen nicht missachtet. Auch formell seien die Beschlüsse korrekt, zumal auch die Zahlung an Ex-Chef Sommer auf den ihm zuvor zugesicherten vertraglichen Leistungen basiere, hieß es. Die Anwälte wollten Beschwerde gegen die Einstellung einlegen. (dpa) / (mw)