Verbraucherschützer: Regierung sollte Photovoltaik-Strategie schnell umsetzen

Die Photovoltaik-Strategie der Regierung sei größtenteils gut, meint der vzbv. Solarstrom könnte aber noch attraktiver für Mieter werden, ergänzt der Verband.

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(Bild: Bundesverband Solarwirtschaft)

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt größtenteils die von der Bundesregierung vor zwei Wochen vorgelegte Photovoltaik-Strategie. Besonders erfreulich erscheint dem vzbv, dass die Strategie vorsieht, Mieterstrom und Steckersolar zu entbürokratisieren. Dadurch könnten auch Menschen an der Energiewende teilhaben, die kein eigenes Haus bewohnen.

Die Strategie sollte möglichst schnell umgesetzt werden, meint der vzbv, allerdings solle sie nachgebessert werden. Beispielsweise sollte beibehalten werden, dass Mieterinnen und Mieter freiwillig einen Mieterstromvertrag abschließen, mit dem sie unabhängig erzeugten Strom beziehen können. Gut wäre nach Meinung des vzbv, das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einzuführen. Dabei werden die Strommengen aus einer Solaranlage anteilig den Hausbewohnern zugerechnet. Die zugerechnete Strommenge wird anschließend von der Netzbezugsmenge der jeweiligen Bewohner abgezogen. Mit dem Modell würde der bürokratische Aufwand für die Bereitstellung des Reststroms geringer, schreibt der vzbv.

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit seiner Photovoltaik-Strategie erreichen, dass sich diese Form der Energiegewinnung in Deutschland schneller ausbreitet. Wichtigste Handlungsfelder seien der stärkere Ausbau von Freiflächenanlagen, die Installation von Photovoltaik auf den Dächern zu erleichtern und Regelungen zum Mieterstrom sowie zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu vereinfachen.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sollten demnach zumindest so gestellt werden, als würden sie die Stromerzeugung der Anlage voll ins Netz einspeisen. Der vzbv ergänzt, es solle sichergestellt werden, dass der innerhalb des Hauses bereitgestellte Strom deutlich günstiger ist als der Reststrombezug der Bewohner. Eine Preisdifferenz zwischen PV-Strom und Reststrom könnte es für die Bewohner attraktiver machen, möglichst viel des PV-Stroms direkt vor Ort zu verbrauchen. Dies wäre auch netzdienlich.

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Steckersolargeräte, also zum Beispiel Balkonkraftwerke, müssen bisher sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Da diese Meldeprozesse viele Interessenten überforderten, begrüßt der vzbv, dass die bisherige Doppelmeldung reduziert werden soll, es solle nur noch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein. Ein weiteres Hindernis sei häufig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen müsse. Daher begrüßt der vzbv den Vorschlag des Ministeriums, Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufzunehmen.

Der vzbv fordert außerdem, Energy Sharing in die PV-Strategie aufzunehmen, das in einer EU-Richtlinie sowie auch im Koalitionsvertrag enthalten sei. Energy Sharing würde es Bürgern ermöglichen, sich in Erneuerbare- Energien-Gemeinschaften zu organisieren und Energie zu produzieren, selbst zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.

Bisherige Messkonzepte für Mieterstrom seien mit hohem Aufwand verbunden, meint der vzbv. Damit meint er eine physische doppelte Sammelschiene oder ein physisches Summenzählermodell. Digitalisierung könnte die Bilanzierung des Mieterstroms vereinfachen, virtuelle Summenzähler würde es überflüssig machen, physische Sammelzähler zu nutzen.

(anw)