Wann und wie Sie Verkäufe auf eBay & Co. versteuern müssen

Der Verkauf von Artikeln auf Handelsplattformen im Netz ist selbstverständlich geworden. Doch was muss man beachten und wann müssen Verkäufe versteuert werden?

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Los,Angeles,,California,,Usa,-,18.02.2020:,Ebay,Website,Page,With

(Bild: SWKStock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Martin Weigel
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Wegen gelegentlicher Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatvermögen zieht das Finanzamt in der Regel niemanden zur Zahlung von Steuern heran. Das gilt aber nicht unbedingt für regelmäßige Verkäufe auf Plattformen wie eBay & Co. Sie bleiben nicht unbemerkt, denn seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Danach müssen die Betreiber von Auktions- und Kleinanzeigeportalen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen, Booklooker, Amazon & Co. dem Bundeszentralamt für Steuern private Verkäufe melden, wenn eine Person pro Jahr mehr als 30 Mal etwas verkauft und dabei insgesamt mehr als 2000 Euro erlöst. Dass auch als privat deklarierte Verkäufe steuerpflichtig sein können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in mehreren Urteilen zu einem Sachverhalt bestätigt.

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens bot Gegenstände aus Haushaltsauflösungen an und hatte dazu vier Konten auf eBay nebst zwei Girokonten eingerichtet. In hunderten Aktionen hatte sie über vier Jahre hinweg Einnahmen in Höhe von jährlich 40.000 bis 90.000 Euro erzielt. Steuererklärungen hatte sie nicht abgegeben und keine Aufzeichnungen geführt.

In dem Verfahren vor dem BFH machte sie geltend, sie habe lediglich gelegentlich Gegenstände aus Haushaltsauflösungen über eBay für ein Mindestgebot von einem Euro aus Spaß verkauft. Sie habe keine Werbung geschaltet. Als arbeitsunfähig krankgeschriebene Person sei sie nicht dazu in der Lage gewesen, einen Gewerbebetrieb zu führen. Bei eBay sei sie auch nur als private Kundin gelistet.