Googles Trefferlisten gelten als Meinungsäußerungen

Das Bewertungsverfahren mit dem die Suchmaschine Google die Relevanz von Webseiten für eine Suchanfrage bestimmt, genießt den Schutz der Meinungsfreiheit.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Das Bewertungsverfahren, mit dem die Suchmaschine Google die Relevanz von Webseiten für eine Suchanfrage bestimmt, genießt den Schutz der Meinungsfreiheit. Diesen Beschluss fasste die US-Bezirksrichterin Vicki Miles-LaGrange, indem sie einen Prozessantrag des Suchmaschinenbetreibers Bob Massa abwies. Massa hatte im Interesse seines Konkurrenz-Angebots Searchking erwirken wollen, dass dessen Homepage bei Google einen höheren Pagerank erhält. Dieser Parameter bestimmt entscheidend mit, ob eine Webseite bei passenden Suchanfragen unter den ersten Positionen oder im meist unbeachteten Rest der Trefferliste auftaucht.

Massa hatte im Jahr 2002 mit einem eigens für dieses Verfahren optimierten Werbenetz versucht, eigentlich belanglose Webseiten illegitim bei Google zu pushen und die so erschlichene Popularität kommerziell zu nutzen. Google hatte das Unterfangen allerdings nach einiger Zeit mit der manuellen Herabstufung dieser Webseiten ausgebremst -- Anlass für Massa, eine Klage um 75.000 US-Dollar Schadenersatz anzustrengen. Nach dem erfolglosen Ersuchen einer einstweiligen Verfügung ist Massa nun auch mit dem Hauptverfahren gescheitert, nachdem Googles Anwälte das erste Amendment der US-Verfassung zum Schutz der Meinungsfreiheit ins Feld führten.

Googles Verfahrenssieg stimmt nicht nur deswegen hoffnungsvoll, weil er die Suchmaschine gegen künftige kommerziell motivierte Manipulationsversuche stärkt, sondern er hievt die Web-Datenbank zugleich auf dasselbe Niveau wie die journalistischen Inhalte von Nachrichtenmedien. Diese genießen weit reichenden Schutz auch gegen politische Einflussnahmen. Und solchen Schutz können die Google-Macher durchaus gebrauchen, war ihnen doch erst im Oktober heimliche Zensur, möglicherweise unter dem Druck deutscher und französischer Behörden, unterstellt worden. (hps)