Internet-Nutzer sollen kostenpflichtige Dialer sperren können

Die Bundesregierung will ihre geplanten Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor überteuerten 0190er- und 0900er-Nummern erweitern.

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Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Rufnummern erweitern. Verbraucher sollen künftig Nummernkombinationen, die ausschließlich für Dialer zur Verfügung stehen, gesondert sperren können. In den Entwurf solle eine Regelung aufgenommen werden, wonach kostenpflichtige Dialer nur über eine bestimmte, von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte "Gasse" angeboten werden dürfen.

Der Bundestag will die Regelungen gegen den Missbrauch der "Mehrwertdienstenummern" noch in dieser Woche beschließen. Dabei geht es um eine Vielzahl verschiedener Bestimmungen. Unter anderem dürfen Anrufe künftig maximal 3 Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Der Preis für die Nutzung der Nummer muss künftig angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen. Jeder Nutzer soll bei der Regulierungsbehörde außerdem Namen und ladungsfähige Anschrift eines Anbieters erfragen können.

Die Unionsmehrheit im Bundesrat hatte in ihrer Stellungnahme den Entwurf zwar grundsätzlich begrüßt, ihn aber nicht für ausreichend befunden. Der Bundesrat hatte gefordert, alle Dialer in die Regelung einzubeziehen und ein Ausweichen auf andere, nicht geregelte Nummerngassen nicht zuzulassen. Unseriöse Angebote und Praktiken schadeten zunehmend der Entwicklung des Marktes für Mehrwertdienste und dem seriösen Angebot der Anbieter.

Der Entwurf der Bundesregierung fördere zwar die Transparenz, weise jedoch noch gravierende Lücken auf, so die Länderkammer weiter. Sie hatte auch beanstandet, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Entzug oder zur Abschaltung von Rufnummern selbst bei "gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung" lediglich als "Kann-Vorschriften" ausgestaltet seien. Der Verbraucher sollte bei jeder Internetverbindung, die durch einen Dialer hergestellt wird, zunächst eine aktuelle Preisinformation online erhalten, die er durch Anklicken bestätigen muss, bevor eine kostenpflichtige Verbindung zustande kommt. Auch sei die Preisobergrenze von 3 Euro pro Minute zu hoch, hieß es im Bundesrat. Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen prüfen. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. (anw)