Verizon muss Identität von Tauschbörsen-Nutzern preisgeben

In dem Rechtsstreit zwischen dem Telecom-Konzern Verizon und der RIAA hat es ein Berufungsgericht abgelehnt, die Verpflichtung zur Preisgabe der Identität von Tauschbörsennutzern auszusetzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

In dem Rechtsstreit zwischen dem Telecom-Konzern Verizon und der RIAA, dem US-Verband der Musikindustrie, hat es ein Berufungsgericht nach US-Medienberichten abgelehnt, die Verpflichtung zur Preisgabe der Identität von Tauschbörsennutzern vorerst auszusetzen. Die RIAA will von Verizon, der auch als Internet-Provider tätig ist, die persönlichen Daten von anonymen Nutzern der Tauschbörse Kazaa, die über Verizon Internet-Zugang hatten. Der Verband will sie vor Gericht wegen der Verletzung des Urheberrechts belangen.

Verizon weigerte sich bislang, dies zu tun, da durch die Herausgabe der Daten ein Präzedenzfall geschaffen werde, der dem Recht auf freie Meinungsäußerung im First Amendment der US-Verfassung widerspreche. Ende April hatte ein Gericht der Ansicht von Verizon widersprochen und festgelegt, dass die Identität der Tauschbörsennutzer bekannt gegeben werden müsse. Verizon hatte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und ihre vorläufige Aussetzung verlangt. Über die Berufung ist bislang noch nicht entschieden -- da eine Aussetzung allerdings abgelehnt wurde, sieht sich Verizon nun veranlasst, die Daten herauszugeben.

Wie das Urteil im Berufungsverfahren ausfallen wird, ist bislang jedoch noch nicht abzusehen. Nach dem US-Copyright-Gesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sind allerdings bei Urheberrechtsverletzungen Schnellverfahren möglich, bei denen noch keine Klage wegen Verstoßes gegen das Copyright anhängig sein muss, um die Preisgabe der Identität des Verdächtigen gerichtlich einzufordern. Damit wird den Rechteinhabern im DMCA die Möglichkeit gegeben, die Daten von Personen zu erfahren, die ihnen verdächtig erscheinen, ohne erst offizielle juristische Schritte wegen des eigentlichen Vergehens einleiten zu müssen. (jk)