Bundesregierung erstattet Bericht zum großen Lauschangriff

Laut der Jahresstatistik über den Einsatz von Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung haben Strafverfolger von Bund und Ländern 2008 in sieben Ermittlungsverfahren zu entsprechenden Mitteln gegriffen.

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Laut der Jahresstatistik der Bundesregierung über den Einsatz von Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung haben Strafverfolger von Bund und Ländern 2008 in sieben Ermittlungsverfahren zum Mittel des großen Lauschangriffs gegriffen. Einen entsprechenden Bericht haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und ihr Kollege im Innenressor, Wolfgang Schäuble, dem Bundestag übergeben. Sie weisen dabei auf eine sinkende Tendenz hin, da im Jahr 2007 eine Verwanzung von Wohnräumen noch in insgesamt zehn Fällen angeordnet worden sei.

Die Zahl der Genehmigungen für einen großen Lauschangriff liegt seit mehreren Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. 2005 ordneten Gerichte ebenfalls in sieben Verfahren eine akustische Wohnraumüberwachung an, 2006 in drei Fällen. In den Jahren davor lag die Zahl dagegen jeweils bei rund 30 Genehmigungen. Den Rückgang hat hauptsächlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie dessen gesetzliche Umsetzung im Jahr darauf verursacht. Karlsruhe hatte damals vor allem einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Wohnraumüberwachungen 2008 zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag sowie von Straftaten wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen angeordnet worden. Dazu kamen große Lauschangriffe wegen der Bildung einer kriminellen beziehungsweise terroristischen Vereinigung. Entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur "Eigensicherung" von Ermittlern seien im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt worden. Über den Erfolg der eingesetzten Mittel und die Verwertbarkeit von aufgezeichneten Beweismitteln vor Gericht sagt die Mitteilung der beiden Minister nichts aus.

In einer Auflistung noch unerledigter Aufgaben hatten Referate des Innenministeriums vor der Bundestagswahl eine Ausweitung des großen Lauschangriffs gefordert. Demnach sollen die Bänder bei der akustischen Wohnraumüberwachung und dem mittlerweile dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr erlaubten großen Spähangriff mit kleinen Kameras nicht sofort abgeschaltet werden müssen, wenn Verdächtige über Privates sprechen. Die kompletten Aufzeichnungen würden dann im Nachhinein an einen Richter gehen, der intime und somit besonders geschützte Inhalte auszusortieren hätte. Zudem sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes zur Wohnraumüberwachung ausgebaut werden. Die Opposition kritisierte den "Wunschzettel" aus Berlin als "Horror-Katalog". (Stefan Krempl) / (jk)