Streit um "Push to Talk"
Was könnte man denn noch als Warenzeichen anmelden? Das US-Mobilfunkunternehmen Nextel Communications hat etwas gefunden, das schon jetzt fast jeder kennt.
Die Technik ist jedem Besitzer eines Walkie-Talkies und jedem CB-Funker bekannt: Wenn man sprechen will, muss man einen Knopf drücken und je nach Gerät gedrückt halten, bis alles gesagt ist. "Push to Talk" nennt sich das Verfahren, das in GPRS-Mobilfunknetzen der Generation 2,5 eine große Rolle spielen soll. So stellte Nokia in dieser Woche auf seinen Vision Days Push to Talk als idealen Weg vor, den Mobilfunkkunden an transaktionsbasierte Abrechnungen zu gewöhnen: Bei Push to Talk im Mobilnetz wird nur die Gesprächszeit berechnet, nicht die Verbindungsdauer. Etliche Kunden seien sehr interessiert, diese Möglichkeit so schnell wie möglich anzubieten, berichtete Nokia in Helsinki. Erste Tests hätten eine überwältigende Akzeptanz gezeigt.
Nun zeichnet sich ein Streit um Push to Talk ab. Am späten Freitagabend meldete die amerikanische Nextel Communications, Nr. 5 unter den US-Mobilfunkern, dass man den Begriff Push to Talk und die Abkürzung PTT beim amerikanischen Patent Office als Warenzeichen angemeldet habe. Damit möchte man bei der von Nextel seit 10 Jahren angebotenen Technik den Markennamen schützen, heißt es in einer Presserklärung der Firma. Nextel, das das Dienstemerkmal auch unter den Namen "Coast to Coast Walkie-Talkie" und "Direct Connect" vermarktet, versucht mit dem Rückgriff auf das Markenrecht die Konkurrenten Verizon und Sprint PCS zu blockieren. Diese wollen mit Nokia-Equipment noch in diesem Jahr Walkie-Talkie-Funktionalität anbieten.
"Push to talk ist ein normaler regulärer Ausdruck im Englischen" gab Larry Plumb, Sprecher der Rechtsabteilung zu Bedenken, "es ist wie 'Hit any key to continue' bei den Computern, das auch keine Marke sein kann." In gewisser Hinsicht wird Plumb durch die Nextel-Aktion bestätigt: während die Abkürzung PTT als "principal trademark" angemeldet wurde, ist Push to Talk nur auf der "Supplemental List" zu finden. Unabhängig von einem möglichen Rechtsstreit will Verizon das Dienstemerkmal so schnell wie möglich anbieten und notfalls eine hübsche neue Bezeichnung suchen. (Detlef Borchers) / (mw)