Indizierungsgegner begehen vorsätzliche Straftat

Die Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen hat auf einer Informationsveranstaltung als "symbolischen Akt" das indizierte Spiel Unreal Tournament 2003 an eine sechzehnjärige Computerspielerin verkauft.

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Von
  • Karsten Violka

Jan Petersen, Gründer der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen", hat als "symbolischen Akt" auf einer Informationsveranstaltung das indizierte Spiel Unreal Tournament 2003 an eine sechzehnjärige Computerspielerin verkauft. Durch eine Selbstanzeige hofft Petersen, ein Verfahren einzuleiten um zu beweisen, dass das Spiel zu Unrecht indiziert sei. Sollte er vor Gericht freigesprochen werden, müsse der Titel vom Index genommen werden; auch für andere indizierte Spiele könnte der Ausgang dieses Musterprozesses relevant sein.

Auch die zweite Alternative hat Petersen bedacht: Sollte er verurteilt werden, will er weiter den gerichtlichen Weg beschreiten. Es ergebe sich dann die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Das sei möglich, da eine Ablehnung der Klage "massive Auswirkungen nach sich ziehen würde (nämlich Geldstrafe sowie Eintragung ins Vorstrafenregister)", teilt Petersen mit. Falls das Bundesverfassungsgericht das eventuelle Urteil bestätigen sollte, will er sich an europäische Gerichte wenden. (kav)