Oberstes US-Gericht billigt Zwangsfilter für Bibliotheken

Der Supreme Court der USA hat ein Gesetz bestätigt, nach dem öffentliche Bibliotheken ihre ans Internet angeschlossene Computer mit Zwangsfiltern ausstatten müssen.

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Der Supreme Court der USA hat am heutigen Montag ein Gesetz bestätigt, nach dem öffentliche Bibliotheken ihre ans Internet angeschlossene Computer mit Zwangsfiltern ausstatten müssen. Die Entscheidung war nicht einstimmig, von den neun Richtern stimmten drei dagegen. Vier Richter meinen, darunter auch der Vorsitzende William Rehnquist, das Gesetz sei verfassungskonform und verstoße nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zwei weitere Befürworter aus dem Richtergremium meinen, dass Filter zulässig sind, solange der Zugang zum Internet nicht generell verbaut sei.

Öffentliche Bibliotheken sind nun also in den USA durch den Children's Internet Protection Act (CIPA) quasi dazu gezwungen, die bei ihnen angebotenen Internet-Inhalte zu filtern. Der im Jahr 2000 erlassene CIPA sieht vor, dass staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängen sollten, ob an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend eingesetzt wird. Gegen das Gesetz hatten die American Library Association (ALA) und die American Civil Liberties Union (ACLU) zusammen mit weiteren Bürgerrechtsgruppen geklagt und im Sommer 2002 Recht bekommen. Dieser Entscheidung hat der Supreme Court nun widersprochen.

Die Richter mit abweichender Meinung dagegen folgten der Argumentation der Kläger, die meinen, die Bibliotheken würden zur Zensur gezwungen. Außerdem behinderten die Filter die Forschung. In den USA nutzen laut Medienberichten 14 Millionen Menschen Computer in öffentlichen Bibliotheken; viele von ihnen haben keinen privaten Zugang zum Internet. Seit 1999 investierte der Staat in die nötige Infrastruktur 1 Milliarde US-Dollar, das seien in vielen Bibliotheken bis zu 90 Prozent des Technik-Etats. Der könnte also erheblich geschmälert werden, wenn sich eine Bibliothek weigert, dem CIPA zu folgen.

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