Neues Urheberrecht vor der Verabschiedung

Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, sieht für die zweite Jahreshälfte ein kontroverses Gesetzgebungsverfahren für die "zweite Stufe" der Urheberrechtsnovelle.

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Kommende Woche steht im Vermittlungsausschuss, Bundesrat und Bundestag das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft auf der Tagesordnung. Die drei Plenen müssen zwar noch zustimmen, doch gilt dies als Formsache, meint die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Bettin. Ende des Jahres werde es bei der "zweiten Stufe" des Gesetzgebungsverfahrens kontroverser zugehen, wenn es um das Thema Privatkopien und Kopierschutz und Urheberrechtsabgaben auf Geräte geht.

Der vergangenen Mittwoch von einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss betont, dass Privatkopien nicht angefertigt werden dürfen, wenn der Nutzer weiß, dass er eine illegale Vorlage benutzt. Sei dies nicht offensichtlich, bleibe alles wie gehabt. Die von der Arbeitsgruppe gemachte Änderung in § 53 Abs. 1 UrhG lautet: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."

Siehe zum Thema auch: (anw)