"Do not call": US-Bürger schützen sich online vor Telefonmarketing

Unternehmen dürfen Telefonteilnehmer auf einer Internetliste nicht mehr zu Werbezwecken anrufen; Telefonmarketing bei Privatpersonen mit "Cold Calls" ist bislang in Deutschland verboten, was aber geändert werden soll.

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Von
  • Dirk Wingender

US-Bürger können sich künftig per Internet vor lästigen Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern schützen. Die US-Regierung hat eine Online-"do not call"-Liste initiiert, in die sich alle US-Bürger eintragen können, die von Verkaufsangeboten per Telefon verschont bleiben wollen. Ab 1. Oktober müssen Unternehmen, die trotzdem Personen von dieser Liste unverlangt anrufen, um ihnen Produkte anzubieten, pro Anruf bis zu 11.000 US-Dollar Strafe zahlen. Die US-Handelsaufsicht FTC erwartet, dass sich rund 60 Millionen Besitzer eines Telefonanschlusses in die Liste eintragen werden.

Die US-Bürger müssen für ihre Registrierung auf der Liste nichts bezahlen. Finanziert wird der Service der FTC mit dem Geld der Telemarketingfirmen. Sie müssen laut Gesetz alle drei Monate die Nummern auf der Liste nachprüfen und dafür Gebühren bezahlen. Die Vorschrift, die "do not call"-Liste regelmäßig zu prüfen, gilt allerdings nicht für Banken, Telefongesellschaften, gemeinnützige Organisationen und Politiker. Sie dürfen auch weiterhin zu Werbezwecken Telefonnummern anrufen, die auf der Liste stehen. Allerdings können US-Firmen nicht auf europäische oder asiatische Telemarketer ausweichen: Die Bestimmungen gelten auch für Werbe-Anrufe, die nicht aus den USA bei genervten Telefonnutzern eingehen.

In Deutschland übrigens sind so genannte "Cold Calls" (also Anrufe bei Gesprächspartnern, zu denen noch keine Geschäftsbeziehung besteht) bei Privatpersonen zur Produktwerbung derzeit grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Pläne im Bundesrat, dieses Verbot zumindest aufzuweichen. In einer Stellungnahme der bundesdeutschen Länderkammer zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb heißt es dazu: "Bei Telefonmarketing empfiehlt der Bundesrat eine Regelung, bei der von einer unzumutbaren Belästigung nur dann auszugehen ist, wenn der Verbraucher oder Marktteilnehmer ausdrücklich einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Die bisher im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene so genannte opt-in-Regelung (Telefonwerbung nur im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger) führe zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Direktvermarkter, da in den meisten anderen EU-Staaten die liberalere und wirtschaftsfreundlichere so genannte opt-out-Regelung gelte." Damit würde aller Wahrscheinlichkeit nach hierzulande zumindest eine ähnliche Regelung wie in den USA notwendig werden, damit ein opt-out-Verfahren möglich wird. (diw)