Gericht verbietet Telekom Zusatzgebühr für Call-by-Call-Konkurrenz
Die Regulierungsbehörde hatte zugestimmt, dass die Telekom den Call-by-Call-Anbietern zusätzlich zu den Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag von 0,4 Cent pro Gesprächsminute berechnet.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat der Deutschen Telekom eine Zusatzgebühr für die Call-by-Call-Konkurrenten untersagt. Das Gericht teilte am heutigen Freitag mit, eine entsprechende Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sei ausgesetzt worden.
Die Behörde hatte im April zugestimmt, dass die Telekom den Call-by-Call-Anbietern zusätzlich zu den Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag von 0,4 Cent pro Gesprächsminute berechnet. Dagegen hatten zwei Betreiber Eilverfahren angestrengt. Gegen die Kölner Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (dpa)/ (tol)