Carl Zeiss darf Stiftung in Aktiengesellschaft umwandeln
Die Kläger unterlagen auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Carl Zeiss-Gruppe darf ihre Stiftungsunternehmen Schott Glas und Carl Zeiss in Aktiengesellschaften umwandeln. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Klage gegen die Änderung des Stiftungsstatuts bei den beiden Stiftungsunternehmen ab. Die Kläger, 79 Mitarbeiter des Optikherstellers Carl Zeiss in Oberkochen, befürchten durch eine Umwandlung den Verlust von Privilegien. Auch in erster Instanz hatte die Zeiss-Gruppe Recht bekommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, die Kläger können aber beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. (Az.: 5U 162/02)
Das Stiftungsstatut wurde 1889 von Firmengründer Ernst Abbe aufgestellt und trat 1896 in Kraft. Es ist gewissermaßen die Unternehmensverfassung der Firmen Carl Zeiss und Schott Glas. In den vergangenen 107 Jahren hätten sich "die wirtschaftlichen Gegebenheiten grundlegend geändert", begründete der Vorsitzende Richter seinen Spruch. "Die Neuregelung eröffnet die Möglichkeit, die Stiftung so umzugestalten, dass im Falle einer Krise die notwendigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden können." Das Stuttgarter Gericht bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 17. Mai 2002. Das Unternehmen Carl Zeiss sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestärkt, heißt es in einer Mitteilung.
Die jetzt bestätigte Neufassung des § 37 des Stiftungsstatuts enthält unter anderem folgende Regelungen:
- Die Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und Schott Glas solle in eine andere Rechtsform ĂĽberfĂĽhrt werden, zum Beispiel in eine Aktiengesellschaft. Die Carl-Zeiss-Stiftung bliebe auch weiterhin alleinige EigentĂĽmerin einer Carl Zeiss AG und einer Schott Glas AG.
- Ausgliederungen aus den Stiftungsunternehmen, beispielsweise die Umwandlung von Unternehmensbereichen in eigenständige Tochtergesellschaften, sind rechtlich zulässig.
Die 79 Kläger werfen Zeiss vor, durch die Ausgliederung von Unternehmensteilen die Traditionsfirma auszuhöhlen. Die Kläger befürchten außerdem einen Wegfall von Privilegien. Das Stiftungsstatus räumt ihnen nach Unternehmensangaben drei wesentliche Rechte ein: eine betriebliche Pension, gegen Änderungen des Stiftungsstatuts zu klagen und einen Unternehmensrat -- ähnlich einem Aufsichtsrat -- zu wählen.