Neue Regeln und geringere Kosten beim Überweisen von Geld
Zum 1. Juli 2003 sollen neue Regelungen für den Geldtransfer Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus entgegenwirken.
Zum 1. Juli 2003 treten einige Neuregelungen für den Geldtransfer in Kraft: Kreditinstitute haben zukünftig bei der Überweisung von Geld in Staaten, die nicht der EU angehören, besondere Pflichten. Bargeldloser Geldtransfer in diese Länder ist nur noch mit der Angabe von Daten möglich, durch die die Überweisenden identifiziert werden können. Damit soll der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus entgegengewirkt werden.
Um die Abwicklung zu vereinheitlichen und die Kundenentgelte zu reduzieren, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2001 eine EU-Verordnung erlassen. Danach dürfen ab dem 1. Juli 2003 für grenzüberschreitende Überweisungen in EU-Länder nur noch die Entgelte erhoben werden, die die Bank für eine vergleichbare Inlandsüberweisung in Rechnung stellt. Voraussetzung ist, dass der Auftrag eine internationale Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und die Bankleitzahl (Bank Identifier Code, BIC) der Empfängerbank trägt, in Euro ausgestellt wurde und den Betrag von 12.500 Euro nicht überschreitet.
Einige Institute wie die Postbank wickeln alle Überweisungen innerhalb der Europäischen Union für Privatkunden sogar kostenlos ab, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit können pünktlich zur Sommerreisezeit Urlauber die Rechnung für Ferienhaus oder Mietwagen ohne erhöhten Kostenaufwand begleichen. (Jörg Birkelbach) / (ola)