Intel unterliegt im Streit um Protest-E-Mails

Der Supreme Court von Kalifornien hat entschieden, dass der ehemalige Mitarbeiter Hamidi mit seinen E-Mails keine Eigentumsrechte verletzt hat.

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Der Supreme Court von Kalifornien hat entschieden, dass der ehemalige Mitarbeiter Kourosh Kenneth Hamidi seine Protest-E-Mails nicht unerlaubt an Intel-Mitarbeiter geschickt hat. Das Urteil wurde mit vier zu drei Stimmen gefällt.

Hamidi hatte in den Jahren 1996 bis 1998 in sechs E-Mails an die Intel-Belegschaft seinen ehemaligen Arbeitgeber unter anderem wegen Entlassungen kritisiert. Intel versuchte, die E-Mails zu blockieren und schickte dem ehemaligen Mitarbeiter eine Unterlassungsaufforderung, an die sich Hamidi jedoch nicht gehalten hat. Daraufhin klagte Intel und bekam auch in erster Instanz sowie im Berufungsverfahren Recht. Der oberste Gerichtshof Kaliforniens hob nun die Urteile der beiden vorherigen Instanzen auf.

Intel hatte unter anderem argumentiert, Hamidi sei unerlaubt in das Computersystem eingedrungen ("trespass to chattels") und seine E-Mails würden der Belegschaft viel Zeit kosten. Der Supreme Court meint hingegen, die E-Mails hätten zwar unter den Mitarbeitern Diskussionen angeregt, doch habe Hamidi keine Sicherheitsbarrieren überwunden. Er habe den Intel-Mitarbeitern auch angeboten, sich von der Mailing-Liste austragen zu können. Auch habe Hamidi durch seine E-Mails keinen physischen Schaden auf Intels Computersystemen verursacht. Die kalifornische Rechtsauffassung des "trespass to chattels" dürfe nicht auf den Bereich der elektronischen Kommunikation ausgeweitet werden.

Intel hat durch die Reaktionen auf die E-Mail-Aktionen womöglich Produktivitätseinbußen erlitten, doch die Computersysteme hätten so wie vorgesehen ihren Dienst verrichtet, meint die Mehrheit des Supreme Court. Bürgerrechtler begrüßen das Urteil als einen Sieg des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Andererseits befürchten Kritiker, Unternehmen werde es durch das Urteil schwieriger gemacht, unaufgefordert zugesandte E-Mails zu blockieren. Dieser Meinung waren auch zwei der Richter, die gegen das Urteil gestimmt hatten. (anw)