Linux-Verband kritisiert VSI-Studie zu Rechtsfragen bei Open Source
Kritik an der vom VSI beauftragten Studie zur "Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Open Source" lässt nicht lang auf sich warten: "Einseitig interessengeleitet" nennt der Linux-Verband das Werk.
Am gestrigen Mittwoch hatte der Verband der deutschen Software-Industrie (VSI) eine Studie veröffentlicht, die Open-Source-Software rechtliche Unwägbarkeiten attestiert. Als erste Open-Source-Interessenvertretung reagiert jetzt der Linux-Verband (LIVE): Er nennt die Studie, die der Göttinger Professor Gerald Spindler für den VSI erstellt hat, "einseitig interessengeleitet" und hat darin "offenbare gravierende Wissensmängel" ausgemacht.
"Inhaltlich ist die Studie in vielen Punkten sachlich falsch", meint Thomas Uhl, Vorsitzender des LIVE: "Beispielsweise erlaubt die GPL-Lizenz entgegen den Behauptungen in der Studie selbstverständlich die entgeltliche Weitergabe der Software -- darauf basiert ja immerhin das Geschäftsmodell der Linux-Distributoren und Dienstleister -- und auch die so genannte Duallizenzierung ist nicht nur möglich, sondern auch gängige Praxis."
Der LIVE kritisiert daher den VSI harsch: "Erneut hat sich der VSI einseitig auf die von Microsoft vorgegebene Argumentationslinie gegen die unliebsame Konkurrenz eingelassen, anstatt sich ernsthaft und sachgerecht mit dem Thema Freier Software auseinanderzusetzen". Der Linux-Verband spricht dabei implizit an, dass den Vorsitz des VSI Rudolf Gallist führt, lange Jahre Microsoft-Geschäftsführer. Gallist bezog in seiner Funktion als Verbandschef schon in vorherigen Scharmüzeln zwischen Open- und Closed-Source-Verfechtern Stellung für Microsoft-Positionen und handelte sich damit Kritik der Open-Source-Szene ein. Zu den Mitgliedern des VSI zählen aber neben Microsoft beispielsweise auch Sun, Autodesk oder Fujitsu-Siemens, im Beirat ist unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vertreten.
Abseits des Für und Wider um die Studie hat der VSI seinen Mitgliedern möglicherweise auch einen Bärendienst erwiesen. Schließlich zeigt sie im Wesentlichen Punkte auf, die längst auch in Open-Source-Kreisen als Problem erkannt worden sind: "Diese können ganz überwiegend nach deutschem Recht gelöst werden", sagte Axel Metzger gegenüber der Financial Times Deutschland. Metzger leitet das Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS), das juristisches Material im Bereich Open Source sammelt. (ps)