US-Gericht: Suchmaschinen dürfen Thumbnails zeigen

Ein US-amerikanisches Gericht hat entschieden, Suchmaschinen dürfen verkleinerte Darstellungen gefundener Bilder zeigen.

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Suchmaschinen dürfen auf ihren Websites verkleinerte Abbildungen -- so genannte Thumbnails -- von Fotos anderer Websites darstellen. Zu dieser Überzeugung ist ein Gericht in den USA gekommen, berichten US-amerikanische Medien. In dem Fall hatte der Fotograf Leslie Kelly gegen Arriba Soft wegen Verletzung des Urheberrechts geklagt und unterlag bereits im Februar 2002 vor dem gleichen Gericht. Arriba Soft firmiert nun unter dem Namen Ditto.com.

In einem Punkt darf Kelly allerdings noch hoffen, denn das Berufungsgericht hob eine Entscheidung im Urteil der Vorinstanz auf: Über die Darstellung von Bildern in voller Größe per "inline linking" oder in einem Frame muss erneut verhandelt werden. Hier hat das Berufungsgericht Bedenken, dass die Darstellung das Copyright verletzen könnte. Beim "inline linking" wird per Verknüpfung auf eine fremde Seite ein Bild auf die eigene Homepage eingebunden. Dem Besucher wird ohne Einblick in den Quelltext nicht ersichtlich, dass das Bild von einer anderen Site stammt. Diese Technik wird auch von anderen Suchmaschinen angewendet. (anw)