Freenet und AOL mahnen Tauschbörsen-Nutzer ab

In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche mutmaßliche Tauschbörsennutzer von AOL und Freenet Post: Falls der Kunde weiter illegale Inhalte anbiete, werde man den Account sperren.

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Von
  • Urs Mansmann

In den vergangenen Tagen haben die Provider Freenet und AOL E-Mails an Nutzer versandt, die verdächtigt werden, urheberrechtlich geschützte Inhalte über Filesharing-Systeme getauscht zu haben. Offenbar hatte der Medienkonzern Universal IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern ausfindig gemacht und diese den Providern mitgeteilt.

Freenet und AOL recherchierten über die Log-Eintragungen den zugehörigen Nutzer und sandten diesem dann eine E-Mail zu. Diese enthielt in beiden Fällen die Ankündigung, den Zugang bei weiterem Missbrauch zu sperren. Freenet-Pressesprecherin Elke Rüther betont: "Wir haben diese Informationen nur intern genutzt, Nutzerdaten an Dritte oder an die Industrie haben wir nicht herausgegeben." Auch AOL stellt dies in der E-Mail an die Kunden klar: "Selbstverständlich überwachen wir nicht die Onlineaktivitäten unserer Mitglieder und geben keine Mitgliedsdaten an Dritte weiter."

Trotz der Drohung wurde bislang kein Freenet-Account gesperrt. Inzwischen distanziert sich Freenet von der Mahn-Aktion. "Das war eine einmalige Aktion", versichert Rüther, "künftig werden wir unsere Nutzer nicht mehr entsprechend informieren. Daten an Dritte werden wir, wie bisher auch, nur dann herausgeben, wenn uns dafür der erforderliche richterliche Beschluss vorliegt." AOL droht hingegen unmissverständlich mit einem Rausschmiss: "Da jeder weitere Verstoß zu einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft durch AOL führen kann, weisen wir Sie hiermit auf die AOL Nutzungsbedingungen/Mitgliedschaftsregeln hin."

Freenet und AOL sind nicht die ersten Provider, die die Beschwerden der Rechteinhaber an ihre Kunden weitergeben: Auch T-Online hatte Nutzer, die beim Tauschen aufgefallen waren, Anfang vergangenen Jahres verwarnt. Die zur Zuordnung des Nutzers erforderliche Speicherung der IP-Adresse ist bei Flatrate-Accounts äußerst umstritten; während das Regierungspräsidium Darmstadt die Speicherung der IP-Nummern auch bei Flatrate-Accounts als rechtmäßig einstufte, stieß diese Auffassung bei Datenschützern auf heftigen Widerspruch. (uma)