Meldebehörden sollen Zugriff der Polizei auf Passfotos jederzeit sicherstellen

Die Bundesregierung will die Kommunen verpflichten, den schon zulässigen automatisierten Lichtbildabruf für Sicherheitsbehörden tatsächlich zu gewährleisten.​

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 38 Kommentare lesen
Linkes oberes Eck eines deutschen Personalausweises; zu sehen sind Kurzhaar und Stirn des Inhabers

(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Seit 2017 dürfen Sicherheitsbehörden wie die Polizei und die Geheimdienste sowie Steuerfahndungsdienststellen und Zollämter ohne Begründung automatisiert rund um die Uhr online auf biometrische Passbilder aus dem elektronischen Personalausweis und in Folge auch aus dem Reisepass zugreifen. Eine Abrufverordnung des Bundes regelt technische Details. Trotzdem scheitert der Zugriff oft an der technischen Umsetzung. Die Bundesregierung will die rund 4300 kommunalen Meldeämter jetzt verpflichten, den Lichtbildabruf tatsächlich "zu jeder Zeit" zu ermöglichen.

Diese Klausel ist Teil des Gesetzentwurfs "zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens", den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Den Anstoß für die Initiative gab Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Regierung beklagt in dem Papier, dass der Online-Zugriff auf die Passbilder in der Landes- und Kommunalverwaltung "mangels bundesgesetzlicher Verpflichtung" weiterhin "nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich" sei. Nur zwei Bundesländer ermöglichen derzeit den automatisierten Fotoabruf, und dies jeweils nur für die eigenen berechtigten Behörden.

Probleme macht offenbar ein Wirrwarr an Systemen. 40 verschiedene IT-Dienstleister und zehn Hersteller betreiben die Ausweisregister der Meldeämter. Nun soll es vermutlich eine Spiegeldatenbank auf Länderebene geben, in die einzelne Pass- und Ausweisbehörden ihre Informationen hochladen beziehungsweise von dort abrufen können. Geschätzte Kosten: 4,42 Millionen Euro.

Gegen die allgemeine Abrufbefugnis ist noch eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) anhängig. Die von Datenschützern als Big-Brother-Maßnahme kritisierte Lizenz für die Sicherheitsbehörden komme einem "informationellen Kontrollverlust gleich", monierte der Verein 2018.

Derzeit dürfen berechtigte Behörden zwar Daten aus dem elektronischen Speicher eines Ausweises elektronisch auslesen, müssten diese nach vollzogener Identitätsfeststellung jedoch gleich wieder löschen. Werden die Personendaten weiter benötigt, müssen Beamte diese erneut erheben und händisch in einen Computer übertragen. Dieses Verfahren soll automatisiert werden. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Zugriffe durch Polizisten für Identitätsfeststellungen auf 33,6 Millionen Fälle pro Jahr.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Außerdem soll das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises (eID) von 16 auf 13 Jahre sinken. Der Personalausweis soll also öfter zur Altersverifikation genutzt werden. Zieht ein Bürger um, soll das neu zuständige Meldeamt ohne Zeitverzug auf die zuvor anderswo gespeicherten Personendaten zugreifen können. Erlaubt werden soll die Zustellung neuer Personaldokumente auf dem Postweg. Nicht mehr anbieten möchte die Regierung dafür den ein Jahr gültigen Kinderreisepass, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu schaffen. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister Vitako brachte Bedenken gegen den ursprünglichen Referentenentwurf Faesers vor.

(ds)