Verfassungsbeschwerde gegen IMSI-Catcher

"Der Mobilfunk droht zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen", meinen die Bürgerrechtler der Humanistischen Union.

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Die Humanistische Union (HU) hat heute beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den IMSI-Catcher eingelegt. Der Einsatz des Gerätes verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes, meinen die Bürgerrechtler.

IMSI-Catcher dienen dazu, die auf Mobilfunk-Karten gespeicherte, eindeutige IMSI-Nummer zu erfassen. Dafür simuliert das Gerät eine Funkzelle -- sämtliche Handys in einem gewissen Umkreis buchen sich dann beim IMSI-Catcher ein. Außerdem helfen die teuren Geräte, den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle einzugrenzen. "Die Daten aller, also auch Mobiltelefone unbeteiligter Dritter im näheren Umkreis, werden dabei erfasst und gespeichert, ohne dass deren Besitzer es je erfahren. Der Einsatz des Gerätes legt auch den gesamten Mobilfunkverkehr im Umkreis lahm. Eine Modellvariante des IMSI-Catchers erlaubt es gar, Handy-Telefonate mitzuhören", teilt die HU mit.

Der Bundesgeschäftsführer der HU, Nils Leopold, erklärt: "Der Mobilfunk droht zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen." Die Entwicklung sei geeignet, das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiv zu beschädigen. "Erstaunlich ist aber auch, was sich die Netzbetreiber von den Sicherheitsbehörden alles gefallen lassen. Immerhin verursacht der Einsatz des Geräts Störungen, welche die Erbringung vertraglicher und lizenzrechtlicher Pflichten der Betreiber direkt beeinträchtigen." (anw)