UMTS-Zusammenarbeit in Deutschland genehmigt

T-Mobile und mmO2 als Muttergesellschaft von O2 erhielten eine EU-Genehmigung für das Roaming zwischen ihren UMTS-Netzen und die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach der Genehmigung für die gemeinsame Nutzung des UMTS-Netzes in Großbritannien erhielten T-Mobile und mmO2 als Muttergesellschaft von O2 eine entsprechende Erlaubnis auch für Deutschland. Die EU-Kommission zeigte sich in ihrer Entscheidung überzeugt, dass die Zusammenarbeit den Wettbewerb nicht einschränke und den Unternehmen helfe, ihren Kunden besonders in ländlichen Regionen schneller Zugang zu UMTS zu ermöglichen. "Durch das Roaming in ländlichen Gebieten wird der kleinste Betreiber auf dem deutschen Mobilfunkmarkt, O2 Germany, in die Lage versetzt, den Wettbewerb als landesweiter 3G-Betreiber aufzunehmen", meint die Kommission.

Das Roaming innerhalb Deutschlands zwischen O2 und dem Netz von T-Mobile kann laut EU-Kommission aber auch in städtischen Gebieten genutzt werden, es ist allerdings stärker begrenzt. Die Genehmigung der UMTS-Zusammenarbeit ist in ländlichen Gebieten ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet; in den Städten soll dagegen die Genehmigung in bestimmten Bereichen, in denen rund 50 Prozent der deutschen Bevölkerung leben, nach einem von der Kommission festgelegten Zeitplan früher auslaufen.

T-Mobile und mmO2 hatten eine Vereinbarung für Großbritannien und Deutschland geschlossen, die zum einen das Roaming zwischen den UMTS-Mobilfunknetzen der beiden Betreiber, zum anderen die gemeinsame Nutzung von UMTS-Sendeanlagen umfasste. Dieser Vertrag ist nun von der EU-Kommission komplett gebilligt worden. (jk)