(Auslands-)Frust mit Apples Online-Musikladen [Update]

Das Kleingedruckte des iTunes Music Store von Apple hat es in sich: Nicht nur wird Musik ausschließlich an Personen in den USA verkauft, sie darf auf Dauer auch nur dort angehört werden.

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Das Kleingedruckte des iTunes Music Store von Apple hat es in sich: Nicht nur wird Musik ausschließlich an Personen in den USA verkauft, sie darf auf Dauer auch nur dort angehört werden. Wer zum Beispiel nach Kanada umzieht, kann seine gesamte bei Apple erworbene Musiksammlung unter Umständen abschreiben.

Genau das ist Apples Ex-Kunden Shawn Yeager vor kurzem passiert: Er zog nach Toronto. Dort ereilte sein Apple PowerBook technisches Ungemach, welchem er durch eine Neuinstallation begegnete. Danach verlangten die mit Digital Rights Management versehenen Musikdateien beim Versuch, sie abzuspielen, eine neue Autorisierung anhand der ID, die Yeager beim Kauf erhalten hatte. Yeager allerdings hatte natürlich die Rechnungsanschrift seiner Kreditkarte nach dem Umzug ändern lassen -- iTunes ließ sich nun nicht dazu bewegen, die eigentlich bereits gekauften Songs abzuspielen. Auch der Support war erbarmungslos und wies auf die Nutzungsbedingungen hin, in denen steht: "Käufe vom iTunes Music Store sind nur in den USA möglich. Sie verpflichten sich, nicht zu versuchen, den Dienst außerhalb [der USA] zu nutzen. Apple kann Technik einsetzen, um die Einhaltung nachzuprüfen."

Da sich die "Refund Policy" in den Nutzungsbedingungen auf ein lapidares "All sales are final" beschränkt, haben Yeager und Kunden mit vergleichbaren Problemen das Nachsehen -- solange sie nicht wieder in die USA ziehen. (Daniel A. J. Sokolov) / (jk)