Verfassungsgericht schützt Bertelsmann vorerst vor Napster-Klage

Die von Bertelsmann-Konkurrenten in den USA eingereichte Sammelklage auf 17 Milliarden US-Dollar Schadensersatz wegen der Napster-Beteiligung Bertelsmanns könnte gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen.

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Von
  • Tim Gerber

Das Oberlandesgericht Düsseldorf darf bis auf Weiteres die Klageschrift im Prozess um die Musiktauschbörse Napster nicht an den Bertelsmann-Konzern zustellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) entschieden. Die von den Bertelsmann-Konkurrenten EMI und Universal in den USA eingereichte, nach Ansicht von Bertelsmann unbegründete Sammelklage auf 17 Milliarden US-Dollar Schadensersatz wegen der Napster-Beteiligung Bertelsmanns könnte gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen. Die Verfassungsrichter wollten jedenfalls nicht ausschließen, dass Bertelsmann mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde Erfolg haben könnte, und gewährten den Güterslohern daher im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz gegen die Zustellung.

Der in den USA übliche, für deutsche Verhältnisse sehr hohe "Strafschadensersatz" verstößt zwar nicht generell gegen deutsche Rechtsstaatsprinzipien, hatte das Verfassungsgericht in früheren Verfahren bereits entschieden. Würden jedoch "Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", heißt es in der Begründung des Gerichts für die Entscheidung. "Die Klärung der Frage, ob diese Grenze im vorliegenden Fall überschritten ist, bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten."

Sollten die Verfassungshüter diese Frage bejahen, dürften sich deutsche Behörden nicht, wie sonst per Rechtshilfeabkommen vorgesehen, an dem Verfahren beteiligen. Die Klage könnte dann nicht zugestellt werden, was jedoch Voraussetzung für die Durchführung des Prozesses ist. Bertelsmann hatte bislang die Annahme des Schriftstücks verweigert und gegen die Zustellung durch das Gericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Medienriese sieht sich durch den Prozess in verfassungswidriger Weise in seiner Gewerbefreiheit und in seinen Eigentumsrechten verletzt. (tig)